Stephan Dankert
Direktor, Wealth Management, Strategic Advice
Wer Vermögen besitzt, der sollte es nicht nur kurzfristig mehren, sondern vor allem auch langfristig bewahren: um sich und die Familie abzusichern und um es eines Tages seinen Erben hinterlassen zu können. Denn zum nachhaltigen Umgang mit Vermögen gehört auch die Verantwortung für künftige Generationen.
Die eigene Nachfolge zu regeln, erfordert Weitblick und ist nicht immer einfach. Wir stehen Ihnen bei der Konzeption wie auch bei der Umsetzung einer geregelten Vermögensübergabe als verlässlicher Partner zur Seite.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr letzter Wille nach Ihren Vorstellungen vollzogen wird, können Sie einen Testamentsvollstrecker berufen. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung hat sich gerade bei größeren Nachlässen und komplizierten Familien- oder Vermögensverhältnissen bewährt. Neben der unmittelbaren Nachlassabwicklung kann eine Testamentsvollstreckung auch sinnvoll sein, wenn großes Vermögen auf Minderjährige oder unerfahrene Erben übergehen soll.
Besonders wichtig ist die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers. Auch juristische Personen, wie z. B. Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, können zum Testamentsvollstrecker berufen werden.
"Ihr Vermögen ist das Ergebnis Ihres Lebenswerks. Mit vorausschauender Planung und einem guten Testament können Sie sicherstellen, dass der Vermögensübergang nach Ihren Vorstellungen erfolgt und die Menschen, die Ihnen nahestehen, finanziell abgesichert sind.“
„Mit der Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung sichern Sie den Lebensunterhalt für diejenigen Personen, die noch nicht in der Lage sind, das ererbte Vermögen sinnvoll und wirtschaftlich zu verwalten.“
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