Hauck Aufhäuser Lampe
Nachhaltigkeits-VV
Zusammenfassung
Dieses Finanzprodukt investiert einen überwiegenden Teil seines Vermögens in Anlagen, die einen Beitrag zu relevanten ökologischen und sozialen Merkmalen leisten. Das Anlageprodukt strebt an, diese ökologischen und sozialen Merkmale durch Anlagen in Werpapieren zu fördern, die im Rahmen eines entsprechenden ESG-/Nachhaltigkeitsansatzes selektiert werden.
Das Anlageprodukt hält nachhaltige Anlagen im Sinne von Artikel 2 (17) der Nachhaltigkeitsoffenlegungsverordnung EU 2019/2088 („SFDR“) im Umfang von zumindest 5% des Anlagevermögens.
Das Anlageprodukt strebt keine Investitionen in nachhaltige Anlagen im Sinne der EU Taxonomie Verordnung an, d.h. die Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Die ESG-/Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigt die folgenden Elemente in Abhängigkeit, in welchem Umfang die Anlagen zu den beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen beitragen sollen:
Negative Screening (Ausschlusskriterien)
Positive Screening (ESG Rating und Best-in-Class Strategie)
Nachhaltige Anlagen mit Wirkungsbezug gem. Art. 2 (17) SFDR
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitswirkungen (PAI-Indikatoren)
Das Portfoliomanagement verwendet für die Auswahl der Anlagen verschiedene Nachhaltigkeitsindikatoren, um die Eignung der Anlagen in Bezug auf den Beitrag der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale beurteilen zu können. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden vom externen Datenprovider ISS bezogen. Das Portfoliomanagement wendet dabei sowohl im Rahmen der Auswahl der Anlagen als auch des Managements von bestehenden Anlagen Auschlusskriterien, ESG Ratings und die Analyse konkreter Beiträge zu den UN SDGs an.
Dabei sind Ausschlusskriterien und ESG Ratingvorgaben zumindest für auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtete Anlagen einzuhalten und für Anlagen, die sich als nachhaltige Investitionen mit Wirkungsbezug i. S. d. Artikels 2 (17) SFDR qualifizieren, zusätzlich die Anforderungen bzgl. ihres Beitrags zu den UN SDGs, zu erfüllen.
In der stetigen Weiterentwicklung der HAL Nachhaltigkeits-VV wird das Portfoliomanagement von einem mit renommierten Experten besetzten Nachhaltigkeits-Komitee beraten.
Ein weiterer Bestandteil des nachhaltigen Anlageprozesses sind Engagement-Aktivitäten. Dazu gehören beispielweise fortlaufende Unternehmensdialoge.
Das Produkt wird aktiv verwaltet und es wurde keine nachhaltige Benchmark definiert.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Das Anlageprodukt investiert einen überwiegenden Teil seines Vermögens in Anlagen, die einen Beitrag zu relevanten ökologischen und sozialen Merkmalen leisten. Das Anlageprodukt strebt an, diese ökologischen und sozialen Merkmale durch Anlagen in Werpapieren zu fördern, die im Rahmen eines entsprechenden ESG-/Nachhaltigkeitsansatzes selektiert werden.
Das Anlageprodukt hält nachhaltige Anlagen im Sinne von Artikel 2 (17) der Nachhaltigkeitsoffenlegungsverordnung EU 2019/2088 („SFDR“) im Umfang von zumindest 5% des Anlagevermögens.
Das Anlageprodukt strebt keine Investitionen in nachhaltige Anlagen im Sinne der EU Taxonomie Verordnung an, d.h. die Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Das Anlageprodukt strebt an, mit einem Teil seines Vermögens positiv zu den UN SDGs beizutragen. Dabei hat das Anlageprodukt eine breite Zielsetzung der unterstützten Umwelt- und Sozialziele und orientiert sich an ausgewählten UN Sustainable Development Goals („UN SDG“).
UN Sustainable Development Goals (SDG)
Ziel 6 Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
Ziel 7 Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Ziel 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
Das Portfoliomanagement berücksichtigt im Rahmen der ESG-/Nachhaltigkeitsstrategie auf verschiedenen Ebenen (Ausschlusskriterien, ESG Rating und Best-in-Class Strategie, Beitrag zu UN SDGs) systematisch spezifische Kriterien und Nachhaltigkeitsindikatoren. Zur Prüfung der Anlagen hinsichtlich der Einhaltung des DNSH-Prinzips erfolgt eine Beurteilung basierend auf den PAIs. PAI Indikatoren für nachteilige Auswirkungen werden dabei direkt über festgelegte Ausschlusskriterien limitiert. In einem zusätzlichen Schritt wird für sämtliche Analgen, welche sich als nachhaltig gem. Artikel 2 (17) qualifizieren sollen, sichergestellt, dass kein signifikanter negativer Beitrag zur Erreichung der UN SDGs durch den Emittenten gegeben ist.
Die Beurteilung des positiven Beitrags wird basierend auf Informationen des Datenproviders ISS vorgenommen. Dabei wird für die Beurteilung des positiven Beitrags der ISS Nachhaltigkeitsindikator „UN SDG - Product and Services Score“ verwendet. Dieser Nachhaltigkeitsindikator basiert auf dem Nettoumsatz relevanter Produkte und Dienstleistungen des jeweiligen Emittenten, welche entweder zum Erreichen, beziehungsweise zum Obstruieren eines UN SDGs beitragen. Dieser Score bemisst sich auf einer numerischen Skala von -10 bis +10, beziehungsweise reicht von “significant negative impact“ (negativster Beitrag) bis hin zu “significant positive impact“ (positivster Beitrag).
Gemäß der Systematik von ISS ESG liegt ein positiver Beitrag bei einem Score >0,1 vor. In der vorliegenden Strategie wird der positive Beitrag bezogen auf mindestens eines der UN SDGs 6, 7, 11, 12 und 13 strenger ab einem Schwellenwert von ≥ 0,5 festgelegt.
Sofern ein positiver Beitrag festgestellt werden kann, wird in einem weiteren Schritt die Anlage hinsichtlich der Einhaltung des „do no significant harm principle“ („DNSH“) beurteilt. Ziel ist der Ausschluss von Investitionen, die zwar einen positiven Beitrag zu einem SDG leisten aber andere Nachhaltigkeitsaspekte negativ beeinflussen.
Diese Beurteilung erfolgt auf zwei Wegen:
• Anhand der Berücksichtigung von PAI („principle adverse impact“) Indikatoren (siehe PAI Tabelle).
• Anhand der SDG-Scores: es wird gefordert, dass für keines der für das Finanzprodukt entscheidenden SDGs 6, 7, 11, 12 und 13 ein negativer SDG-Score und für keines der weiteren 12 SDGs ein SDG-Score von kleiner -0,5 vorliegt.
Anlagen, welche alle Anforderungen erfüllen, werden als nachhaltige Anlagen gem. Artikel 2 (17) SFDR klassifiziert.
Die Beurteilung der Einhaltung der Standards für gute Unternehmensführung erfolgt anhand der durch ISS bereitgestellten Daten.
Für Investitionen in Unternehmen, die als „ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ klassifiziert werden, wird neben der Einhaltung des UN Global Compact Code auch die Einhaltung der OECD-Leitsätze geprüft
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Diese Anlagestrategie investiert in Aktien und Anleihen von Emittenten mit sehr guten Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertungen, basierend auf einem proprietären Analyseverfahren.
Das Portfoliomanagement investiert einen überwiegenden Teil des Vermögens in Anlagen, die einen Beitrag zu relevanten ökologischen und sozialen Merkmalen leisten. Das Anlageprodukt strebt an, diese ökologischen und sozialen Merkmale durch Anlagen in Anleihen und Aktien zu fördern, die im Rahmen eines entsprechenden ESG-/Nachhaltigkeitsansatzes selektiert werden.
Darin enthalten sind nachhaltige Anlagen im Sinne von Artikel 2 (17) der Nachhaltigkeitsoffenlegungsverordnung EU 2019/2088 („SFDR“) im Umfang von zumindest 5% des Portfolios. Dabei hat das Portfoliomanagement eine breite Zielsetzung der unterstützten Umwelt- und Sozialziele und orientiert sich an ausgewählten UN Sustainable Development Goals („UN SDG“).
UN Sustainable Development Goals (SDG)
Ziel 6 Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
Ziel 7 Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Ziel 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
Das Portfolio wird aktiv verwaltet und verwendet keine nachhaltige Benchmark. Das Management strebt keine Investitionen in nachhaltige Anlagen im Sinne der EU Taxonomie Verordnung an, d.h. die Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Anlagestrategie
Die nachhaltige Anlagestrategie berücksichtigt die folgenden Elemente in Abhängigkeit von der Art der Anlage:
Investitionen in Unternehmen:
o Ausschlusskriterien für Unternehmen (inkl. Berücksichtigung von PAIs)
o ESG-Rating Mindestanforderungen und Best-in-Class Ansatz
o Klassifikation von Investitionen als nachhaltig gem. Art. 2 (17) SFDR
Investitionen in Staaten:
o Ausschlusskriterien für Staaten (inkl. Berücksichtigung von PAIs)
Die nachhaltige Anlagestrategie verwendet verschiedene Nachhaltigkeitsindikatoren, um die Eignung von Anlagen in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale beurteilen zu können. Dies gilt sowohl für die Auswahl neuer Anlagen als auch für das Management von bestehenden Anlagen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden vom externen Datenprovider ISS bezogen.
Die jeweils relevanten Kriterien können den folgenden Abschnitten entnommen werden.
Investitionen in Unternehmen
I. Anlagen ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale
Für eine Klassifikation von Investitionen in Unternehmen als ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale werden Ausschlusskriterien sowie Mindestratinganforderungen und ein Best-in-Class Ansatz eingesetzt.
A. Ausschlusskriterien
Ein Ausschlusskriterium greift, wenn eine Anlage den jeweiligen Grenzwert/die Vorgabe nicht einhält.
Ausschlusskriterien für Unternehmen
Umsatz aus der Förderung von Kohle und / oder Erdöl
Umsatz aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas)
Umsatzanteil aus der Produktion von Kernenergie
Umsatzanteil aus Dienstleistungen / Zulieferungen für Kernenergie
Umsatz aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen i.Z.m. Ölsand und Ölschiefer
Umsatz aus der Produktion und / oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern
Umsatz aus der Produktion und / oder dem Vertrieb von geächteten Waffen
Umsatz aus der Produktion von Tabak
Beurteilung des CO2 Fußabdrucks
Beurteilung der Treibhausgasemissionsintensität
Beurteilung des Einflusses auf schutzbedürftige Biodiversität
Verstöße gegen den UN Global Compact Code und/oder die OECD-Leitsätze
B. ESG-Rating und Best-in-Class Strategie
Anlagen in Unternehmen, welche die Ausschlusskriterien einhalten, werden in einem nächsten Schritt in Bezug auf ihr ISS ESG-Rating beurteilt.
ISS ermittelt ein ESG-Rating auf der Grundlage der Identifizierung und Bewertung von wesentlichen ESG-Chancen und -Risiken, die für Emittenten einer bestimmten Branche relevant sind. Die Beurteilung erfolgt auf einer Skala von A+ (bestes Rating) bis D- (schlechtestes Rating). Gefordert wird ein Mindestrating von C-.
Zusätzlich findet im Rahmen eines Best-in-Class Ansatzes eine Beurteilung relativ zu einer Peer-Group statt. Nur Unternehmen, deren Rating höchstens zwei Stufen unter der relevanten Prime-Grenze liegt, werden als ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale klassifiziert.
Im nächsten Schritt werden Umwelt- und Sozialstandards des Emittenten hinsichtlich der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Unternehmensprozesse entlang der Wertschöpfungskette analysiert. Die Grundsätze guter Unternehmensführung werden zum einen hinsichtlich der Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung als auch hinsichtlich des bekundeten Selbstverständnisses des Emittenten bewertet (positiv Screening).
II. Nachhaltige Investitionen (gem. Art. 2 (17) SFDR)
Anlagen, welche beide vorhergehenden Beurteilungsschritte im Rahmen der ESG-/Nachhaltigkeitsanalyse erfolgreich bestanden haben, werden in einem weiteren Schritt in Bezug auf ihren Beitrag zu einem der ausgewählten UN SDGs beurteilt.
Im Zuge dieser Beurteilung werden die Anlagen zunächst hinsichtlich eines möglichen positiven Beitrags zu einem der UN SDGs SDG 6, SDG 7, SDG 11, SDG 12 oder SDG 13 geprüft.
Die Beurteilung des positiven Beitrags wird basierend auf Informationen des Datenproviders ISS vorgenommen. Dabei wird für die Beurteilung des positiven Beitrags der ISS Nachhaltigkeitsindikator „UN SDG - Product and Services Score“ (SDG-Scores) verwendet. Dieser Nachhaltigkeitsindikator basiert auf dem Nettoumsatz relevanter Produkte und Dienstleistungen des jeweiligen Emittenten, welche entweder zur Erreichung eines UN SDGs beitragen oder diese behindern. Dieser Score bemisst sich auf einer numerischen Skala von -10 bis +10, beziehungsweise reicht von “significant negative impact“ (negativster Beitrag) bis hin zu “significant positive impact“ (positivster Beitrag).
Gemäß der Systematik von ISS ESG liegt ein positiver Beitrag bei einem Score >0,1 vor. Im Anlageprodukt wird der positive Beitrag bezogen auf mindestens eines der UN SDGs 6, 7, 11, 12 und 13 strenger ab einem Schwellenwert von ≥ 0,5 festgelegt.
Sofern ein positiver Beitrag festgestellt werden kann, wird in einem weiteren Schritt die Anlage hinsichtlich der Einhaltung des „do no significant harm principle“ („DNSH“) beurteilt. Ziel ist der Ausschluss von Investitionen, die zwar einen positiven Beitrag zu einem SDG leisten aber andere Nachhaltigkeitsaspekte negativ beeinflussen.
Diese Beurteilung erfolgt auf zwei Wegen:
• Anhand der Berücksichtigung von PAI („principle adverse impact“) Indikatoren (siehe PAI Tabelle).
• Anhand der SDG-Scores: es wird gefordert, dass für keines der für das Anlageprodukt entscheidenden SDGs 6, 7, 11, 12 und 13 ein negativer SDG-Score und für keines der weiteren 12 SDGs ein SDG-Score von kleiner -0,5 vorliegt.
Anlagen, welche alle Anforderungen erfüllen, werden als nachhaltige Anlagen gem. Artikel 2 (17) SFDR klassifiziert.
Investitionen in Staaten
I. Anlagen ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale
Für eine Klassifikation von Investitionen in Staaten als ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale werden Ausschlusskriterien eingesetzt.
Ausschlusskriterien für Staaten Grenzwert
Keine Kinderarbeit
Ausreichender Klimaschutz (Ratifizierung des Kyoto Protokolls und/oder Pariser Klimaabkommen, sowie adäquate Performance hinsichtlich des Klimawandels)
Keine Todesstrafe
Keine Diskriminierung
Keine Verstöße gegen die Vereinigungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit
Keine Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte
Ausreichender Freiheitsstatus (Freedom House)
Treibhausgas-Emissionsintensität eines Landes (Scope 1, 2 und 3)
gemessen in Tonnen CO2e Emissionen pro Millionen Euro Bruttoinlandsprodukt ≤ 600
Keine Verstöße gegen soziale Bestimmungen von Investitionsländern
Aufteilung der Investitionen
Insgesamt müssen mindestens 75% des Anlagevermögens als „ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ klassifiziert sein (Investitionen in Unternehmen und Staaten).
Hiervon müssen mindestens 5% des Anlagevermögens zusätzlich als „nachhaltige Investitionen (gem. Artikel 2 (17) SFDR)“ klassifiziert sein (nur Investitionen in Unternehmen).
Bei den übrigen Investitionen, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden, kann es sich um Bankguthaben, Derivate im Rahmen von Absicherungsgeschäften oder im Zuge der Anwendung von Techniken und Instrumenten zur effizienten Portfolioverwaltung sowie Anlagen handeln, welche die Nachhaltigkeitsindikatoren nicht erfüllen oder zu denen keine ausreichenden Informationen vorhanden sind, die eine angemessene Beurteilung erlauben. Besondere Kriterien im Hinblick auf einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz sind für diese Art von Anlagen nicht vorgesehen.
Die Anlagestrategie strebt keine nachhaltigen Anlagen im Sinne der EU-Taxonomie Verordnung an, d.h. die Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Grundsätzlich wird jeder Emittent vor einer Neuinvestition durch die Nachhaltigkeits-Analyse bewertet. Eine Überwachung der ökologischen, sozialen und Governance Merkmale von investierten Titeln erfolgt mindestens quartalsweise auf Basis eines Screenings der Ausschlusskriterien oder wenn neue Informationen dies erforderlich machen (beispielsweise bei Fusionen oder anlässlich von medialer Publikation kontroversen Geschäftsgebarens).
Dabei verwendet das Portfoliomanagement für die Auswahl und die fortlaufende Überwachung der Anlagen verschiedene Nachhaltigkeitsindikatoren, um die Eignung der Anlagen in Bezug auf den Beitrag der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale beurteilen zu können. Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden vom externen Datenprovider ISS bezogen.
Die Überwachung der genannten Merkmale enthält folgende Elemente:
Investitionen in Unternehmen
A. Ausschlusskriterien
Ausschlusskriterien für Unternehmen Grenzwert
Umsatz aus der Förderung von Kohle und / oder Erdöl ≤ 5%
Umsatz aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) ≤ 10%
Umsatzanteil aus der Produktion von Kernenergie ≤ 5%
Umsatzanteil aus Dienstleistungen / Zulieferungen für Kernenergie ≤ 10%
Umsatz aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen i.Z.m. Ölsand und Ölschiefer 0%
Umsatz aus der Produktion und / oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern ≤ 10%
Umsatz aus der Produktion und / oder dem Vertrieb von geächteten Waffen 0%
Umsatz aus der Produktion von Tabak 0%
CO2 Fußabdruck ≤ 1500 tCO2e/mEUR oder Carbon Risk Rating ≥ 40
Treibhausgasemissionsintensität ≤ 3000 tCO2e/mEUR oder Carbon Risk Rating ≥ 40
Keine Aktivitäten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
Keine Verstöße gegen den UN Global Compact Code und / oder die OECD-Leitsätze
B. ESG-Rating und Best-in-Class Strategie
Anlagen, welche die Ausschlusskriterien einhalten, werden in einem nächsten Schritt in Bezug auf ihr ISS ESG-Rating beurteilt.
ISS ermittelt ein ESG-Rating auf der Grundlage der Identifizierung und Bewertung von wesentlichen ESG-Chancen und -Risiken, die für Emittenten einer bestimmten Branche relevant sind. Die Beurteilung erfolgt auf einer Skala von A+ (bestes Rating) bis D- (schlechtestes Rating).
Zusätzlich findet ein Best-in-Class Ansatz Anwendung, bei dem die Erfüllung eines sogenannten „Prime Status“ für Anlagen, welche die Ausschlusskriterien einhalten sowie dem Filter des ESG-Ratings Stand halten, überprüft wird.
C. Beitrag zu UN Sustainable Development Goals:
Klassifikation von Anlagen als nachhaltig gem. Art. 2 (17) SFDR
Anlagen, welche beide vorhergehenden Beurteilungsschritte im Rahmen der ESG-/Nachhaltigkeitsanalyse erfolgreich bestanden haben, werden in einem weiteren Schritt in Bezug auf ihren Beitrag zu ausgewählten UN SDGs beurteilt.
Im Zuge dieser Beurteilung werden die Anlagen zunächst hinsichtlich eines möglichen positiven Beitrags zu einem der UN SDGs SDG 6, SDG 7, SDG 11, SDG 12 oder SDG 13 geprüft.
Sofern ein positiver Beitrag festgestellt werden kann, wird in einem nächsten Schritt die Anlage in Bezug auf die Einhaltung des „do no significant harm principle“ („DNSH“) beurteilt.
Diese Beurteilung erfolgt sowohl anhand der Berücksichtigung von PAI („principle adverse impact“) Indikatoren, als auch durch eine Prüfung ob ein negativer Beitrag zur Erreichung eines der UN SDGs durch den Emittenten gegeben ist.
Investitionen in Staaten
A. Ausschlusskriterien
Ausschlusskriterien für Staaten Grenzwert
Keine Kinderarbeit
Ausreichender Klimaschutz (Ratifizierung des Kyoto Protokolls und/oder Pariser Klimaabkommen, sowie adäquate Performance hinsichtlich des Klimawandels)
Keine Todesstrafe
Keine Diskriminierung
Keine Verstöße gegen die Vereinigungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit
Keine Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte
Ausreichender Freiheitsstatus (Freedom House)
Treibhausgas-Emissionsintensität eines Landes (Scope 1, 2 und 3)
gemessen in Tonnen CO2e Emissionen pro Millionen Euro Bruttoinlandsprodukt ≤ 600
Keine Verstöße gegen soziale Bestimmungen von Investitionsländern
Methoden
Die ESG-Analyse bildet die Grundlage bei der Auswahl aller Investitionen, unabhängig davon, ob mit der Investition nachhaltige Ziele verfolgt oder ESG-Merkmale beworben werden.
In einem ersten Schritt wird jeder Emittent von Aktien oder Anleihen dahingehend überprüft, ob festgelegte Ausschlusskriterien tangiert sind (negativ Screening). Unternehmen oder Emittenten werden ausgeschlossen, wenn sie die nachfolgenden Vorgaben nicht einhalten.
Die nachhaltige Anlagestrategie berücksichtigt die folgenden Elemente in Abhängigkeit von der Art der Anlage:
Investitionen in Unternehmen:
o Ausschlusskriterien für Unternehmen (inkl. Berücksichtigung von PAIs)
o ESG-Rating Mindestanforderungen und Best-in-Class Ansatz
o Klassifikation von Investitionen als nachhaltig gem. Art. 2 (17) SFDR
Investitionen in Staaten:
o Ausschlusskriterien für Staaten (inkl. Berücksichtigung von PAIs)
Ein Ausschlusskriterium greift, wenn eine Anlage den jeweiligen Grenzwert/die Vorgabe nicht einhält.
Ausschlusskriterien für Unternehmen Grenzwert
Umsatz aus der Förderung von Kohle und / oder Erdöl ≤ 5%
Umsatz aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) ≤ 10%
Umsatzanteil aus der Produktion von Kernenergie ≤ 5%
Umsatzanteil aus Dienstleistungen / Zulieferungen für Kernenergie ≤ 10%
Umsatz aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen i.Z.m. Ölsand und Ölschiefer 0%
Umsatz aus der Produktion und / oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern ≤ 10%
Umsatz aus der Produktion und / oder dem Vertrieb von geächteten Waffen 0%
Umsatz aus der Produktion von Tabak 0%
CO2 Fußabdruck ≤ 1500 tCO2e/mEUR oder Carbon Risk Rating ≥ 40
Treibhausgasemissionsintensität ≤ 3000 tCO2e/mEUR oder Carbon Risk Rating ≥ 40
Keine Aktivitäten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
Keine Verstöße gegen den UN Global Compact Code und / oder die OECD-Leitsätze
Ausschlusskriterien für Staaten Grenzwert
Keine Kinderarbeit
Ausreichender Klimaschutz (Ratifizierung des Kyoto Protokolls und/oder Pariser Klimaabkommen, sowie adäquate Performance hinsichtlich des Klimawandels)
Keine Todesstrafe
Keine Diskriminierung
Keine Verstöße gegen die Vereinigungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit
Keine Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte
Ausreichender Freiheitsstatus (Freedom House)
Treibhausgas-Emissionsintensität eines Landes (Scope 1, 2 und 3)
gemessen in Tonnen CO2e Emissionen pro Millionen Euro Bruttoinlandsprodukt ≤ 600
Keine Verstöße gegen soziale Bestimmungen von Investitionsländern
Anlagen in Unternehmen, welche die Ausschlusskriterien einhalten, werden in einem nächsten Schritt in Bezug auf ihr ISS ESG-Rating beurteilt.
ISS ermittelt ein ESG-Rating auf der Grundlage der Identifizierung und Bewertung von wesentlichen ESG-Chancen und -Risiken, die für Emittenten einer bestimmten Branche relevant sind. Die Beurteilung erfolgt auf einer Skala von A+ (bestes Rating) bis D- (schlechtestes Rating). Gefordert wird ein Mindestrating von C-.
Zusätzlich findet im Rahmen eines Best-in-Class Ansatzes eine Beurteilung relativ zu einer Peer-Group statt. Nur Unternehmen, deren Rating höchstens zwei Stufen unter der relevanten Prime-Grenze liegt, werden als ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale klassifiziert.
Im anschließenden Positiv-Screening wird jedes mögliche Investment anhand von mehr als 100 ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien beurteilt, die sowohl die Unternehmenstätigkeit auf Produkt- und Prozessebene durchleuchten als auch den aktiven Schutz natürlicher Ressourcen sowie die Geschäftspolitik im Hinblick auf Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung und verantwortliche Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern im und außerhalb des Unternehmens oder der Gebietskörperschaft bewerten. Dabei geht jedes Einzelkriterium mit einer von der Sektorzugehörigkeit abhängigen Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.
Anschließend erfolgt eine qualitative Analyse der Nachhaltigkeitsbeurteilung. Dabei können beispielsweise Emittenten ausgeschlossen werden, wenn Informationen zu kontroversen Aktivitäten dies nahelegen, auch wenn die Ausschlusskriterien dadurch (noch) nicht oder nur in geringem Maße tangiert werden. Diese Analyse wird aktiv durch das externe Nachhaltigkeitskomitee der LAM GmbH mit wissenschaftlicher Expertise begleitet. In enger Abstimmung zwischen Portfoliomanagement und diesem unabhängigen Gremium wird insbesondere auch berücksichtigt, wie durch die Portfoliozusammensetzung der notwendige Transformationspfad der Realwirtschaft unterstützt wird.
Das Ergebnis des dargestellten Prozesses ist eine dokumentierte Positivliste zulässiger Anlagen, aus der sich das Portfoliomanagement in der Konstruktion des Anlageportfolios bedient.
Investitionen, die konkret zum Erreichen von sozialen oder ökologischen Zielen beitragen, qualifizieren sich als solche anhand ihres Beitrags zu fünf ausgewählten UN SDGs:
UN Sustainable Development Goals (SDG)
Ziel 6 Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
Ziel 7 Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Ziel 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
Anlagen, welche die vorhergehenden Beurteilungsschritte im Rahmen der ESG-/Nachhaltigkeitsanalyse erfolgreich bestanden haben, werden in einem weiteren Schritt in Bezug auf ihren Beitrag zu einem der ausgewählten UN SDGs beurteilt.
Im Zuge dieser Beurteilung werden die Anlagen zunächst hinsichtlich eines möglichen positiven Beitrags zu einem der UN SDGs SDG 6, SDG 7, SDG 11, SDG 12 oder SDG 13 geprüft.
Die Beurteilung des positiven Beitrags wird basierend auf Informationen des Datenproviders ISS vorgenommen. Dabei wird für die Beurteilung des positiven Beitrags der ISS Nachhaltigkeitsindikator „UN SDG - Product and Services Score“ (SDG-Scores) verwendet. Dieser Nachhaltigkeitsindikator basiert auf dem Nettoumsatz relevanter Produkte und Dienstleistungen des jeweiligen Emittenten, welche entweder zur Erreichung eines UN SDGs beitragen oder diese behindern. Dieser Score bemisst sich auf einer numerischen Skala von -10 bis +10, beziehungsweise reicht von “significant negative impact“ (negativster Beitrag) bis hin zu “significant positive impact“ (positivster Beitrag).
Gemäß der Systematik von ISS ESG liegt ein positiver Beitrag bei einem Score >0,1 vor. Im Anlageprodukt wird der positive Beitrag bezogen auf mindestens eines der UN SDGs 6, 7, 11, 12 und 13 strenger ab einem Schwellenwert von ≥ 0,5 festgelegt.
Sofern ein positiver Beitrag festgestellt werden kann, wird in einem weiteren Schritt die Anlage hinsichtlich der Einhaltung des „do no significant harm principle“ („DNSH“) beurteilt. Ziel ist der Ausschluss von Investitionen, die zwar einen positiven Beitrag zu einem SDG leisten aber andere Nachhaltigkeitsaspekte negativ beeinflussen.
Diese Beurteilung erfolgt auf zwei Wegen:
• Anhand der Berücksichtigung von PAI („principle adverse impact“) Indikatoren (siehe PAI Tabelle).
• Anhand der SDG-Scores: es wird gefordert, dass für keines der für das Anlageprodukt entscheidenden SDGs 6, 7, 11, 12 und 13 ein negativer SDG-Score und für keines der weiteren 12 SDGs ein SDG-Score von kleiner -0,5 vorliegt.
Anlagen, welche alle Anforderungen erfüllen, werden als nachhaltige Anlagen gem. Artikel 2 (17) SFDR klassifiziert.
Datenquellen und ‑verarbeitung
Zur Bewertung der Emittenten verwendet das Portfoliomanagement der LAM zunächst Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte der Emittenten sowie ESG-Profile des externen Datenanbieters ISS ESG und dessen Rohdaten zur detaillierten Beurteilung der ESG-Kriterien im Einzelnen ein. Flankiert wird die Bewertung durch das Detailwissen der Fachexperten des unabhängigen Nachhaltigkeits-Komitees und dessen akademische Forschungsergebnisse. Um die Datenqualität zu gewährleisten, werden ausschließlich aktuelle offizielle Publikationen der Emittenten und des Datenanbieters verwendet. Sind bestimmte Informationen in den genannten Dokumenten nicht auffindbar und auch über den externen Datenanbieter nicht abrufbar, so kann im Einzelfall eine Einschätzung basierend auf Informationen Dritter (bspw. Brokeranalysen) vorgenommen werden. Alle Daten sowie die daraus resultierenden Analysen werden intern dokumentiert.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Die Analyse-Methode der Lampe Asset Management GmbH (LAM) wird kontinuierlich an sich verändernde Anforderungen angepasst und deckt alle relevanten Bereiche der Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance ab. Die zur Bewertung verwendeten Daten sind dabei grundsätzlich aktuell und aus geprüften Quellen. Es kann trotz großer Sorgfalt jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall Daten nicht vorhanden (z. B. bei Neuemissionen, Fusionen oder Ausgründungen von Unternehmen) oder älter als 2 Jahre sind. In solchen Fällen werden Emittenten und Unternehmen grundsätzlich verhaltener bewertet und im Zweifel aufgrund systematisch fehlender Informationen aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Es kann beispielsweise vorkommen, dass Unternehmen die sozialen und ökologischen Mindestanforderungen in der Realität zwar erfüllen, durch mangelnde Daten dies jedoch nicht ausreichend belegt ist. Umgekehrt kann im Einzelfall in Abstimmung mit dem Nachhaltigkeitskomitee der LAM eine positive Einschätzung basierend auf Informationen Dritter (bspw. Brokeranalysen) vorgenommen werden, sofern Unternehmen die Erfüllung sozialer, ökologischer und Governance-Anforderungen zwar nicht anhand veröffentlichter Daten nachweisen können, eine vergleichende Analyse (bspw. des Mutterkonzerns) aber eine positive Bewertung rechtfertigt.
Bei der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAIs) werden die PAI-Indikatoren, die zurzeit noch eine mangelnde bzw. inkonsistente Datenabdeckung aufweisen, aktuell nicht in der Anlagestrategie berücksichtigt.
Sorgfaltspflicht
Die Portfolios werden fortlaufend hinsichtlich ihrer ESG-Bewertung überprüft und in Abstimmung mit dem unabhängigen Nachhaltigkeits-Komitee der LAM überwacht.
Die investierten Werte werden im Portfoliomanagement und im Risikocontrolling permanent auf die Einhaltung der nachhaltigen Anlagestrategie überwacht (Pre- und Post Trade). Darüber hinaus wird bei den vermögensverwaltenden Fonds das beschriebene Nachhaltigkeitskonzept auch durch die KVG überprüft.
Unternehmen und Emittenten, deren ESG-Beurteilung sich aufgrund neuer Erkenntnisse (bspw. hinsichtlich kontroverser Geschäftspraktiken) verändert, werden auf fortbestehende Konformität mit den definierten Anlagekriterien geprüft und bei Nichteinhaltung interessewahrend und unter Berücksichtigung der Einschätzung des Nachhaltigkeitskomitees der LAM verkauft.
Die grundsätzliche ESG-Bewertung unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess und wird fortlaufend überprüft, hinterfragt und gemeinsam mit dem unabhängigen Nachhaltigkeitskomitee an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst.
Bei auftreten vermeintlicher Inkonsistenten in den Rohdaten unseres Researchpartners ISS ESG oder das Fehlen einzelner Datenpunkte, werden durch das Portfoliomanagementteam der LAM bei den zuständigen Analysten adressiert.
Mitwirkungspolitik
Wesentlicher Bestandteil des nachhaltigen Anlageprozesses sind Engagement-Aktivitäten. Dazu gehören bspw. Unternehmensdialoge, auch im engen Austausch mit ISS ESG.
Aufgrund des Volumens der Assets under Management und des Geschäftsmodells von Hauck Aufhäuser Lampe und der LAM sehen beide Unternehmen derzeit noch davon ab, eine Mitwirkungspolitik im Sinne von Artikel 3 g der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in Bezug auf die Gesellschaften, in die investiert wird, zu verfolgen.
Bestimmter Referenzwert
(soweit ein Index als Referenzwert für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wurde)
Es wurde keine nachhaltige Benchmark (Referenzwert) für die Anlagestrategie festgelegt.
Multi Asset Vermögensverwaltung
Nachhaltigkeit
Zusammenfassung
Die Investmentstrategie Multi Asset Vermögensverwaltung Nachhaltigkeit (MAVV Nachhaltigkeit) verfolgt einen risikobasierten Ansatz mit dem Ziel ein breitdiversifiziertes globales Portfolio zu konstruieren, das aus Investments (aktive Fonds und ETFs) mit überdurchschnittlichen Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertungen besteht. Dabei erfolgt die Selektion nachhaltiger Investments, die Überprüfung des Levels und der Form von Nachhaltigkeit sowie die Steuerung der Portfoliorisiken weitestgehend systematisch und datenbasiert. Dabei durchläuft jedes Investment einen mehrstufigen Prozess, der folgende Elemente enthält:
• Nachhaltigkeit - Assessment basierend auf das Research externe Datenanbieter (MSCI Nachhaltigkeits-Ratings, Morningstar) und Daten der Fondsgesellschaften
• Qualitative Due Diligence der nachhaltigen Investmentprozesse mit dem Fokus auf die ESG-Definition, ESG-Daten und ESG-Integration
• Quantitative Stresstests zur Überprüfung der nachhaltigen Chancen (ESG - Alpha) und daraus entstehenden Risiken
• Beurteilung der Ausschlusskriterien
Ein Bewertungsvorschlag ergibt sich aus der Aggregation der Ergebnisse aus den vier Analysekategorien. Um aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten investierbar zu sein, muss ein potentielles Investment ein Mindeststandard aus der Perspektive der externen (segmentbezogenen) MSCI – ESG Ratings sowie der Ausschlusskriterien vorweisen.
In den regelmäßigen Berichten über das Finanzprodukt, wird referiert, inwieweit die ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt wurden.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Die Strategie verfolgt einen ganzheitlichen Portfolioansatz und legt einen starken Fokus auf Risikodiversifikation. Die Multi-Asset Konzeption des fondsbasierten Produktes ermöglicht es nachhaltige Strategielösungen aus dem Aktien aber auch Rentenbereich onzuboarden, die ein breites Mix der Nachhaltigkeitsziele ansteuern. Über die Portfoliokonstruktion und die Due Diligence wird auf Portfoliolevel stets sichergestellt, dass eine Mindestquote von 5 % nachhaltige Investments vorliegt. Die Komposition der Ziele der nachhaltigen Investments ist folglich nicht konstant, sondern sie ist viel mehr das Ergebnis der aktuell im Portfolio selektieren Investmentansätze. Das bedeutet, dass die nachhaltigen Ziele der nachhaltigen Investments mit den Portfolioanpassungen sich über die Zeit über die Zeit ändern. Das Portfolio bzw. die darin enthaltenen nachhaltigen Investitionen tragen insbesondere zu den sozialen Zielen der Förderung der bezahlbaren und sauberen Energie, des nachhaltigeren Konsums und Produktion bei. Des Weiteren tragen die nachhaltigen Investitionen zum ökologischen Ziel der Förderung der Maßnahmen zum Klimaschutz insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels bei. Die nachhaltige Anlage trägt zu diesen Zielen bei, in dem der prozentuale Anteil der von den Fonds gehaltenen Unternehmen, die signifikante Erträge aus dem Ziel abschöpft, signifikant hoch ist. Als Datengrundlage für das Monitoring dienen Daten der Fondsgesellschaften und externer Datenbanken (Morningstar).
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Zur Bewertung eines Investments greift die systematische Strategie auf die ESG -Fondsbewertung von MSCI Research zurück. Dabei werden die Nachhaltigkeitseigenschaften eines Fonds über den MSCI ESG Qualitätswert approximiert, der die Robustheit der gesamten Anlagen eines Fonds gegenüber langfristigen ESG-Risiken bewertet. Die Skala des „Fund ESG Quality Score“ reicht von 0 bis 10, wobei 0 die schlechteste und 10 die bestmögliche Bewertung darstellt. Fonds mit hoher ESG-Bewertung beinhalten Emittenten, die Vorreiter im Management wesentlicher ESG-Risiken sind oder ihr diesbezügliches Management verbessert haben. Die MAVV Nachhaltigkeit investiert nur dann in einen Fonds, wenn dieser ein relativ zum Vergleichsmarkt gleiches bzw. besseres Nachhaltigkeits-Rating aufweist. Das Mindestrating, das ein Fonds aufweisen muss, ist abhängig von der jeweiligen Assetklasse bzw. dem Marktsegment.
Darüber hinaus werden Fondsinvestments ausgeschlossen, die in Unternehmen investieren, welche einen signifikanten Anteil (> 15%) ihre Umsätze aus:
- der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen
- der Förderung von Kohle und / oder Erdöl
- dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen i.Z.m. Ölsand und Ölschiefer
- der Produktion und/oder Vertrieb von geächteten Waffen
- der Produktion von Tabak
erzielen.
Ausschlüsse erfolgen ferner bei Verstößen gegen wesentliche soziale Aspekte (schwere Verstöße gegen UN Global Compact, schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte) und bei Verstößen gegen Sanktionen (EU-Sanktionen, UN-Sanktionen). Darüber hinaus können Staaten und Unternehmen, die gemäß MSCI Funds ESG Rating schwerwiegenden Kontroversen ausgesetzt sind, für die Anlage nicht berücksichtigt werden. Die Überprüfung sowie das Monitoring der Ausschlusskriterien erfolgt auf Basis der von den Fondsgesellschaften bereitgestellten Informationen sowie die der externen Datenbanken (MSCI, Morningstar).
Anlagestrategie
Die Multi Asset VV Nachhaltigkeit verfolgt einen risikobasierten quantitativen Ansatz mit dem Ziel ein breit diversifiziertes globales Portfolio zu konstruieren, das zudem erkennbar geringere Nachhaltigkeitsrisiken - gemessen an der MSCI Systematik (ESG Qualitäts Score) - als die Referenzbenchmark (MSCI AC World / Bloomberg Barclays Multiverse) aufweist.
Quantitative Analysen ermöglichen dabei im ersten Schritt eine systematische Vorauswahl aussichtsreicher nachhaltiger Fonds einer bestimmten Anlagekategorie. Im zweiten Schritt des Selektionsprozesses folgt die umfangreiche und komplementäre qualitative Due Diligence.
Die Einstufung eines Investments als „nachhaltig“ bemisst sich nach den Kriterien und der Methodologie von MSCI Research (Nachhaltigkeits-Rating). Das Management investiert nur dann in einen Zielfonds, wenn dieser ein relativ zum Vergleichsmarkt gleiches oder besseres Nachhaltigkeits-Rating aufweist.
Im Rahmen der quantitativen und qualitativen Analysen wird des Weiteren festgestellt, ob und inwieweit Ausschlusskriterien durch die Zielfonds tangiert werden (negativ Screening). Der aus der internen Research - Analysen erarbeitete Vorschlag für ein Investment wird final im Portfoliokontext beurteilt.
Die nachhaltige Anlagestrategie berücksichtigt die folgenden Elemente in Abhängigkeit von der Art der Anlage:
Investitionen in Unternehmen:
o Ausschlusskriterien für Unternehmen (inkl. Berücksichtigung von PAIs)
o ESG-Rating Mindestanforderungen und Best-in-Class Ansatz
o Klassifikation von Investitionen als nachhaltig gem. Art. 2 (17) SFDR
Investitionen in Staaten:
o Ausschlusskriterien für Staaten (inkl. Berücksichtigung von PAIs)
Aufteilung der Investitionen
Für die Vermögensallokation des Produktes wird auf die nachfolgende Darstellung verwiesen.
Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden und macht mindestens 90% der gesamten Investitionen aus.
Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:
– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Diese machen mindestens 5% der Investitionen aus, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind (Kategorie #1).
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Diese machen maximal 95% der Investitionen aus, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind (Kategorie #1).
Die Kategorie #2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Hierunter können liquide Mittel fallen, wie Cash- und Goldpositionen (ETC, in Form einer unbefristeten Inhaberschuldverschreibung). Diese Instrumente sind keine strategische Größe und werden nur taktisch eingesetzt. Ihr Anteil an den gesamten Investitionen beträgt maximal 5%.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Für jedes Produkt (aktiver Fonds und ETFs), das als potentielles Investment in Frage kommt, werden sowohl im Rahmen eines ESG-Assessments als auch einer anschließenden qualitativen Due Diligence die Nachhaltigkeits-Daten, -Prozesse sowie die Integration der Nachhaltigkeit detailliert geprüft. Die Detailanalysen beinhalten im Wesentlichen die Überprüfung der verpflichtende PAIs, der Stringenz der Ausschlusskriterien sowie eine Einschätzung darüber, ob andere nachhaltige Anlageziele erheblichen Schaden nehmen. Die Basis der qualitativen und qualitativen Prüfung liefern auch hier die Daten der Fondsgesellschaften sowie externen Datenbanken (MSCI, Morningstar).
Die Berücksichtigung von erheblichen nachteiligen Auswirkungen (PAIs) bei nachhaltigen Investitionen setzen wir bei jedem aktiven Manager sowie passiven ETF voraus, die wir als mögliches Investment sehen. Sie alle durchlaufen eine systematische Prüfung/Monitoring, um deren Einhaltung einschätzen zu können. Grundlage hierfür bilden Informationen der Fondsgesellschaft sowie externes Research (Morningstar).
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte fließen in die qualitative und quantitative Due Diligence der aktiven und passiven Produkte ein. Die jeweiligen Fondsgesellschaften sowie externe Datenanbieter (MSCI) liefern die nötigen Information für die Überprüfung/Überwachung der Einhaltung der Leitsätze.
Methoden
Zur Bewertung eines Investments greift die systematische Strategie auf die ESG -Fondsbewertung von MSCI Research zurück. Dabei werden die Nachhaltigkeitseigenschaften eines Fonds über den MSCI ESG Qualitätswert approximiert, der die Robustheit der gesamten Anlagen eines Fonds gegenüber langfristigen ESG-Risiken bewertet. Die Skala des „Fund ESG Quality Score“ reicht von 0 bis 10, wobei 0 die schlechteste und 10 die bestmögliche Bewertung darstellt. Fonds mit hoher ESG-Bewertung beinhalten Emittenten, die Vorreiter im Management wesentlicher ESG-Risiken sind oder ihr diesbezügliches Management verbessert haben. Die MAVV Nachhaltigkeit investiert nur dann in einen Fonds, wenn dieser ein relativ zum Vergleichsmarkt gleiches bzw. besseres Nachhaltigkeits-Rating aufweist. Das Mindestrating, das ein Fonds aufweisen muss, ist abhängig von der jeweiligen Assetklasse bzw. dem Marktsegment.
Darüber hinaus werden Fondsinvestments ausgeschlossen, die in Unternehmen investieren, welche einen signifikanten Anteil (> 15%) ihre Umsätze aus:
- der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen
- der Förderung von Kohle und / oder Erdöl
- dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen i.Z.m. Ölsand und Ölschiefer
- der Produktion und/oder Vertrieb von geächteten Waffen
- der Produktion von Tabak
erzielen.
Ausschlüsse erfolgen ferner bei Verstößen gegen wesentliche soziale Aspekte (schwere Verstöße gegen UN Global Compact, schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte) und bei Verstößen gegen Sanktionen (EU-Sanktionen, UN-Sanktionen). Darüber hinaus können Staaten und Unternehmen, die gemäß MSCI Funds ESG Rating schwerwiegenden Kontroversen ausgesetzt sind, für die Anlage nicht berücksichtigt werden. Die Überprüfung sowie das Monitoring der Ausschlusskriterien erfolgt auf Basis der von den Fondsgesellschaften bereitgestellten Informationen sowie die der externen Datenbanken (MSCI, Morningstar).
Datenquellen und ‑verarbeitung
Jedes Investment durchläuft einen mehrstufigen Prozess, der folgende Elemente enthält:
• Nachhaltigkeit - Assessment basierend auf das Research externe Datenanbieter (MSCI Nachhaltigkeits-Ratings, Morningstar) und Daten der Fondsgesellschaften
• Qualitative Due Diligence der nachhaltigen Investmentprozesse mit dem Fokus auf die ESG-Definition, ESG-Daten und ESG-Integration
• Quantitative Stresstests zur Überprüfung der nachhaltigen Chancen (ESG - Alpha) und daraus entstehenden Risiken
• Beurteilung der Ausschlusskriterien
Ein Bewertungsvorschlag ergibt sich aus der Aggregation der Ergebnisse aus den vier Analysekategorien. Um aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten investierbar zu sein, muss ein potentielles Investment ein Mindeststandard aus der Perspektive der externen (segmentbezogenen) MSCI – ESG Ratings sowie der Ausschlusskriterien vorweisen.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Die Analyse-Methode der Lampe Asset Management GmbH (LAM) wird kontinuierlich an sich verändernde Anforderungen angepasst und deckt alle relevanten Bereiche der Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance ab. Die zur Bewertung verwendeten Daten sind dabei grundsätzlich aktuell und aus geprüften Quellen. Es kann trotz großer Sorgfalt jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall Daten nicht vorhanden (z. B. bei Neuemissionen, Fusionen oder Ausgründungen von Unternehmen) oder älter als 2 Jahre sind.
Bei der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAIs) werden die PAI-Indikatoren, die zurzeit noch eine mangelnde bzw. inkonsistente Datenabdeckung aufweisen, aktuell nicht in der Anlagestrategie berücksichtigt.
Sorgfaltspflicht
Die Portfolios werden fortlaufend hinsichtlich ihrer ESG-Bewertung überprüft und überwacht.
Die investierten Werte werden im Portfoliomanagement und im Risikocontrolling permanent auf die Einhaltung der nachhaltigen Anlagestrategie überwacht (Pre- und Post Trade).
Fondsinvestments (aktive und passive Strukturen), deren ESG-Beurteilung sich aufgrund neuer Erkenntnisse (bspw. hinsichtlich kontroverser Geschäftspraktiken) verändert, werden auf fortbestehende Konformität mit den definierten Anlagekriterien geprüft und bei Nichteinhaltung interessewahrend verkauft.
Die grundsätzliche ESG-Bewertung unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess und wird fortlaufend überprüft, hinterfragt und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst.
Bei Auftreten vermeintlicher Inkonsistenten in den Rohdaten unsere Research-Ressourcen (MSCI, Morningstar) oder das Fehlen einzelner Datenpunkte, werden durch das Portfoliomanagementteam der LAM bei den zugehörigen Fondsgesellschaft adressiert.
Mitwirkungspolitik
Wesentlicher Bestandteil des nachhaltigen Anlageprozesses sind Engagement-Aktivitäten. Dazu gehören bspw. Dialoge mit den Fondsgesellschaften und den Großteil der Investorenlandschaft, auch im engen Austausch mit externen Datenanbietern (MSCI, Morningstar)
Aufgrund des Volumens der Assets under Management und des Geschäftsmodells von Hauck Aufhäuser Lampe und der LAM sehen beide Unternehmen derzeit noch davon ab, eine Mitwirkungspolitik im Sinne von Artikel 3 g der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in Bezug auf die Gesellschaften, in die investiert wird, zu verfolgen.
Bestimmter Referenzwert
(soweit ein Index als Referenzwert für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wurde)
Es wurde kein Referenzwert für das Produkt festgelegt.
Ethische Vermögensverwaltung
Zusammenfassung
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Das Produkt setzt es sich jedoch zum Ziel, mindestens 60% Investitionen zu beinhalten, die nachhaltig gemäß Art. 2 (17) der Offenlegungsverordnung sind. Es werden keine taxonomiekonformen Investitionen getätigt.
Der Investitionsprozess basiert auf einem proprietären Bewertungsverfahren, das jeden Emittenten anhand von Ausschlusskriterien sowie fünf ethischen Perspektiven bewertet. Im Rahmen dieser Bewertung werden auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt (Principal Adverse Impacts, kurz PAI). Emittenten dürfen Ausschlusskriterien nicht in relevantem Maße verletzen und müssen auf einer Skala von 100 möglichen Punkten mindestens 50 Punkte erreichen, um ins Anlageuniversum aufgenommen zu werden. Als Datengrundlage dienen sowohl die Geschäfts- als auch die Nachhaltigkeitsberichte der Emittenten sowie Daten von ISS ESG. Auf dieser Basis erstellt das Researchteam der Arete Ethik Invest AG zunächst einen Bewertungsvorschlag, der im Anschluss einem unabhängigen Ethik-Komitee zur finalen Bewertung vorgestellt wird. Um investierbar zu sein, muss der Bewertungsvorschlag durch das Ethik-Komitee mit einer mindestens „vertretbaren“ Bewertung bestätigt werden (mindestens 50/100 Punkten). Bei ihrer Bewertung verpflichtet sich das Ethik-Komitee dem Vorsichtsprinzip – im Zweifel werden Titel zurückhaltender bewertet. Die Mitglieder des Ethik-Komitees haben sich darüber hinaus auf Integritäts- und Qualitätskriterien verpflichtet. Die investierten Werte werden permanent auf ESG-Kontroversen hin überwacht (Alert-System) und je nach Befund an das Ethik-Komitee eskaliert.
Titel, die vom Ethik-Komitee ins Anlageuniversum aufgenommen werden, werden anschließend hinsichtlich ihrer Eignung als nachhaltiges Investment gem. Art. 2 (17) SFDR geprüft. Dafür werden auf Basis der Ethik-Analyse je ein Governance-, ein Sozial- sowie ein Ökologie-Indikator berechnet. Bewertet das Ethik- Komitee einen Titel mit „nicht vertretbar“, wird dieser aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, kann nicht investiert werden und kann dementsprechend kein nachhaltiges Investment gem. Art. 2 (17) Offenlegungsverordnung sein, selbst wenn die entsprechenden Punktzahlen im Ökologie- und /oder Sozial- Indikator erreicht würden.
Ein zusätzlicher Bestandteil des nachhaltigen Anlageprozesses sind zudem Engagement-Aktivitäten. Dazu gehören Unternehmensdialoge.
Das Produkt wird aktiv verwaltet und es wurde keine Benchmark definiert.
In den regelmäßigen Berichten über das Finanzprodukt, wird referiert, inwieweit die ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt wurden.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Das Produkt setzt es sich jedoch zum Ziel, mindestens 60% Investitionen zu beinhalten, die nachhaltig gemäß Art 2 (17) der Offenlegungsverordnung sind.
Dabei wird wie folgt sichergestellt, dass kein nachhaltiges Investitionsziel erheblich beeinträchtigt wird: Für jeden Titel, der als mögliches Investment in Frage kommt, werden sowohl Ausschlusskriterien überprüft als auch eine Detailanalyse hinsichtlich der ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien vorgenommen. Die PAI werden dabei dem Analysten auf Einzeltitelbasis im Bewertungsprozess angezeigt und unterliegen darüber hinaus auf Portfolioebene einem regelmäßigen Monitoring. Dabei wird ebenfalls sichergestellt, dass die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang stehen.
Die Detailanalyse beinhaltet alle verpflichtenden PAIs, geht aber über rein quantitative Daten hinaus. In Ergänzung zu PAIs, der Detailanalyse und den strengen Ausschlusskriterien stellt die qualitative Einschätzung des Experten-Gremiums sicher, dass keine anderen nachhaltigen Anlageziele erheblichen Schaden nehmen. Nur wenn ein Titel durch das unabhängige Ethik- Komitee mit mindestens „vertretbar“ bestätigt wurde, wird geprüft, ob der Titel auch die weiteren Anforderungen an sozial und / oder ökologisch nachhaltige Investments im Sinne der Offenlegungsverordnung erfüllt.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Dieses Finanzprodukt investiert in Emittenten mit guten Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertungen, basierend auf einem proprietären Analyseverfahren. Die Bewertung erfolgt dabei in zwei Schritten: zunächst erarbeitet das Researchteam der Arete Ethik Invest AG basierend auf den Kriterien der internen Ethik-Analyse einen Bewertungsvorschlag. Die Analyse stellt zunächst fest, ob und inwieweit Ausschlusskriterien durch einen Emittenten tangiert werden. Es bewertet weiterhin Umwelt- und Sozialstandards des Emittenten hinsichtlich der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Unternehmensprozesse entlang der Wertschöpfungskette. Dazu zählen Bemühungen zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Produktion ebenso wie das Bekämpfen von Ungleichheit. Die Grundsätze guter Unternehmensführung werden zum einen hinsichtlich der Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung als auch hinsichtlich des bekundeten Selbstverständnisses des Emittenten bewertet. In diesem Kontext werden auch die Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen und das Bemühen um Geschlechtergleichheit analysiert. Der Bewertungsvorschlag des internen Research wird im Anschluss einem unabhängigen Ethik- Komitee vorgelegt. Um investierbar zu sein, muss der Bewertungsvorschlag durch das unabhängige Ethik-Komitee mit einer mindestens „vertretbaren“ Bewertung bestätigt werden. Bewertet das Ethik- Komitee den Titel mit „nicht vertretbar“, wird dieser aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen und kann nicht investiert werden.
Dieses Produkt wird aktiv verwaltet. Es wurde keine Referenz-Benchmark festgelegt und es werden keine taxonomiekonformen Investments vorgenommen.
Anlagestrategie
Die Auswahl der Vermögenswerte basiert auf einem globalen Ansatz, mit dem der Beitrag zu ökologischen, sozialen und Corporate Governance Merkmalen analysiert wird. Hierzu wird für jedes Investment eine Ethik-Analyse erstellt, die die Basis für die Investitionsentscheidung bildet.
Die Analyse stellt zunächst fest, ob und inwieweit Ausschlusskriterien durch einen Emittenten tangiert werden (negativ Screening). Im nächsten Schritt werden Umwelt- und Sozialstandards des Emittenten hinsichtlich der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Unternehmensprozesse entlang der Wertschöpfungskette analysiert. Die Grundsätze guter Unternehmensführung werden zum einen hinsichtlich der Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung als auch hinsichtlich des bekundeten Selbstverständnisses des Emittenten bewertet (positiv Screening). Der so erarbeitete Bewertungsvorschlag des internen Research wird im Anschluss einem unabhängigen Ethik- Komitee vorgelegt. Um investierbar zu sein, muss der der Bewertungsvorschlag durch das Ethik-Komitee mit einer mindestens „vertretbaren“ Bewertung bestätigt werden. Titel, die vom Ethik Komitee ins Anlage- universum aufgenommen werden, werden anschließend hinsichtlich ihrer Eignung als nachhaltiges Investment gem. Art. 2 (17) SFDR geprüft. Dafür werden auf Basis der Ethik- Analyse je ein Governance-, ein Sozial- sowie ein Ökologie-Indikator berechnet. Bewertet das Ethik Komitee einen Titel mit „nicht vertretbar“, wird dieser aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, kann nicht investiert werden und kann dementsprechend kein nachhaltiges Investment gem. Art. 2 (17) Offenlegungsverordnung sein, selbst wenn die entsprechenden Punktzahlen im Ökologie- und /oder Sozial- Indikator erreicht würden.
Aufteilung der Investitionen
Dieses Finanzprodukt beinhaltet grundsätzlich direkte Risikopositionen. Mindestens 80% der Investitionen sind auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet. Die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden, können liquide Mittel sein, wie Cashpositionen, Festgeldanlagen, Devisentermingeschäfte oder auch Absicherungsinstrumente. Diese Instrumente sind keine strategische Grösse und werden nur temporär eingesetzt. Ihr Anteil an den gesamten Investitionen beträgt maximal 20%. In den Investitionen, die auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sind wiederum mindestens 60% nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17) der Offenlegungsverordnung enthalten. Das Produkt beinhaltet keine Investitionen in taxonomiekonforme wirtschaftliche Aktivitäten. Es beinhaltet daher 0% "Grüne" Tätigkeiten, 0 % ermöglichende Tätigkeiten und 0% Übergangstätigkeiten im Sinne der EU Verordnung 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Grundsätzlich wird jeder Emittent vor einer Neuinvestition durch die Ethik-Analyse bewertet. Eine Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale von investierten Titeln erfolgt auf Basis eines Screenings der Ausschlusskriterien oder wenn neue Informationen dies erforderlich machen (beispielsweise bei Fusionen oder bei Kontroversen in den Medien).
Methoden
Die Ethik-Analyse bildet die Grundlage bei der Auswahl jedweder Investition, unabhängig davon, ob mit der Investition nachhaltige Ziele verfolgt oder ESG-Merkmale beworben werden. Der Analyse-Prozess gestaltet sich dabei wie folgt: Das interne Ethik- Researchteam der Arete Ethik Invest AG erarbeitet zunächst einen Bewertungsvorschlag.
In einem ersten Schritt wird jeder Emittent dahingehend überprüft, ob festgelegte Ausschlusskriterien tangiert sind (negativ Screening).Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn sie im Wesentlichen gegen die Grundsätze des UN Global Compact verstoßen, Waffen jeglicher Art herstellen oder umstrittene Produkte und Dienstleistungen wie Atomkraft oder embryonale Stammzellenforschung anbieten. Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Tabak oder mehr als 10 % ihres Umsatzes mit Produkten und Dienstleistungen aus den Bereichen Glücksspiel, Erwachsenenunterhaltung oder Alkohol erzielen, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Staaten werden unter anderem aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, wenn ihr Militär über Atomwaffen verfügt, die Todesstrafe Teil des Rechtbestands ist, sie ungenügende Menschenrechtsstandards aufweisen, gegenüber Korruption überdurchschnittlich exponiert sind oder sie die UN-Konvention zur Biodiversität nicht unterzeichnet haben.
Im anschließenden Positiv-Screening beurteilt die Ethik-Analyse jedes mögliche Investment aus Sicht von fünf ethischen Perspektiven, die zum einen die Produkt- und Prozessebene der Unternehmenstätigkeit, den aktiven Schutz natürlicher Ressourcen sowie das Verantwortungsverständnis und die Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung anhand von 25 Einzelkriterien bewerten. Jedes Einzelkriterium wird abhängig von der Sektorenzugehörigkeit des Unternehmens gewichtet und mit einer Punktzahl versehen. Anschließend wird der Bewertungsvorschlag einem unabhängigen Ethik- Komitee vorgelegt, das mit fachspezifischer Expertise erneut sowohl das Verletzen der Ausschlusskriterien prüft, als auch die einzelnen Punkte der Detailanalyse und diese gegebenenfalls anpasst. Sind Ausschlusskriterien nicht oder nur in nicht ausschlussrelevantem Maße tangiert, so können Emittenten durch das Ethik-Komitee dennoch ausgeschlossen werden, wenn sich kritische Aktivitäten summieren. Sieht das Ethik- Komitee keine Ausschlusskriterien verletzt und ist die Detailbewertung abgeschlossen, so werden die Punkte der Einzelkriterien summiert und ergeben das ethische Gesamtergebnis des Unternehmens. Für jedes Unternehmen kann ein Gesamtergebnis zwischen 0 und 100 Punkten erreicht werden, wobei ein Mindestergebnis von 50 Punkten erreicht werden muss, um im Anlageuniversum zu verbleiben.
Das Ergebnis des dargestellten Prozesses ist eine dokumentierte Ethik-Analyse eines jeden Emittenten.
Investitionen, die zum Erreichen des sozialen oder ökologischen Ziels beitragen, werden anhand ausgewählter Einzelindikatoren der Ethik-Analyse in einem weiteren Schritt auf das Erfüllen strenger Mindestanforderungen geprüft.
Datenquellen und ‑verarbeitung
Zur Bewertung der Emittenten bemüht das Researchteam der Arete Ethik Invest AG zunächst die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte der Emittenten sowie ESG-Profile des externen Datenanbieters ISS ESG. In der finalen Bewertung fließt darüber hinaus das Detailwissen der Fachexperten des unabhängigen Ethik-Komitees in die Beurteilung ein. Um die Datenqualität zu gewährleisten, werden ausschließlich aktuelle offizielle Publikationen der Emittenten verwendet. Sind bestimmte Informationen in den genannten Dokumenten nicht auffindbar und auch über den externen Datenanbieter nicht abrufbar, so kann im Einzelfall eine Schätzung basierend auf Informationen Dritter (glassdor.com, payscale.com) vorgenommen werden. Alle Daten sowie die daraus resultierenden Analysen werden in einer internen Datenbank gespeichert.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Die Analyse-Methode der Arete Ethik Invest AG wird seit mehr als 25 Jahren kontinuierlich an wechselnde Anforderungen angepasst und deckt alle relevanten Bereiche der Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance ab. Die zur Bewertung verwendeten Daten sind dabei grundsätzlich aktuell und aus geprüften Quellen. Dies wird unter anderem dadurch begünstigt, dass das Finanzprodukt grundsätzlich nur in größere Emittenten investiert. Es kann trotz großer Sorgfalt jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall Daten nicht vorhanden oder älter als 2 Jahre sind. In solchen Fällen gilt das Vorsichtsprinzip des unabhängigen Ethik-Komitees, das in solchen Fällen Emittenten verhaltener bewertet und im Zweifel aufgrund systematisch fehlender Informationen Emittenten aus dem Anlageuniversum ausschließen kann. Dieses Vorsichtsprinzip kann dazu führen, dass Unternehmen die sozialen und ökologischen Mindestanforderungen der Ethik Analyse in der Realität zwar erfüllen, durch mangelnde Daten dies jedoch nicht in die Analyse einfließen kann und das Unternehmen damit schlechter bewertet oder gar ausgeschlossen wird. Der umgekehrte Fall, d.h. dass Unternehmen die geforderten sozialen, ökologischen und Governance-Anforderungen in der Realität nicht in ausreichendem Maße erfüllen, vom Ethik-Komitee aber derart bewertet werden, wird durch die Anwendung des Vorsichtsprinzips vermieden.
Sorgfaltspflicht
Die Produkte enthalten nur Wertpapiere, von deren Emittenten eine Ethik-Analyse vorliegt. Jedes Investment wird zudem vom unabhängigen Ethik-Komitee geprüft.
Die Mitglieder des Ethik-Komitees haben sich auf Integritäts- und Qualitätskriterien verpflichtet, welche sich an den Prinzipien der Unabhängigkeit, Professionalität (Anwendung von transparenten und glaubwürdigen Forschungsprozessen), Rechenschaftspflicht, Objektivität (Daten über Unternehmen werden ehrlich und objektiv beurteilt), Unparteilichkeit, Gleichbehandlung und der Vermeidung von Eigeninteressen orientieren.
Die investierten Werte werden permanent auf ESG-Kontroversen hin überwacht (Alert-System) und je nach Befund an das Ethik-Komitee eskaliert.
Unternehmen und Emittenten, in welche die Produkte investiert sind und vom Ethik-Komitee aufgrund neuer Erkenntnisse unethischer Geschäftstätigkeiten ausgeschlossen werden, müssen interessewahrend innerhalb von maximal 6 Monaten verkauft werden.
Die grundsätzliche ESG-Evaluierung unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Da sich das unabhängige Ethik-Komitee monatlich mit dem Ethik-Researchteam austauscht und neue Unternehmen bewertet, werden entsprechend laufend neue Ideen, Vergleiche, Kontroversen und Lösungsansätze generiert. Das Research-Verfahren wird somit monatlich überprüft und hinterfragt.
Mitwirkungspolitik
Wesentlicher Bestandteil des nachhaltigen Anlageprozesses sind Engagement-Aktivitäten. Dazu gehören Unternehmensdialoge, die Ausübung von Stimmrechten aber auch das Einbringen von Anträgen an Generalversammlungen von Unternehmen. Seit 2015 beteiligen wir uns in Zusammenarbeit mit diversen Engagement-Providern an professionell strukturierten Dialogen mit investierten Unternehmen. Das Ziel: die globale gesellschaftliche Wirkung hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Jährlich werten wir die uns betreffenden Dialoge aus und stellen die Resultate in Nachhaltigkeits-Reports der PRIME VALUES Fonds vor.
Bestimmter Referenzwert
(soweit ein Index als Referenzwert für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wurde)
Es wurde kein Referenzwert für das Produkt festgelegt.
Ethische Vermögensverwaltung
Zeedin
Zusammenfassung
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische und soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Das Produkt setzt es sich jedoch zum Ziel, mindestens 60% Investitionen zu beinhalten, die nachhaltig gemäß Art. 2 (17) der Offenlegungsverordnung sind. Es werden keine taxonomiekonformen Investitionen getätigt.
Der Investitionsprozess basiert auf einem proprietären Bewertungsverfahren, das jeden Emittenten anhand von Ausschlusskriterien sowie fünf ethischen Perspektiven bewertet. Im Rahmen dieser Bewertung werden auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt (Principal Adverse Impacts, kurz PAI). Emittenten dürfen Ausschlusskriterien nicht in relevantem Maße verletzen und müssen auf einer Skala von 100 möglichen Punkten mindestens 50 Punkte erreichen, um ins Anlageuniversum aufgenommen zu werden. Als Datengrundlage dienen sowohl die Geschäfts- als auch die Nachhaltigkeitsberichte der Emittenten sowie Daten von ISS ESG. Auf dieser Basis erstellt das Researchteam der Arete Ethik Invest AG zunächst einen Bewertungsvorschlag, der im Anschluss einem unabhängigen Ethik-Komitee zur finalen Bewertung vorgestellt wird. Um investierbar zu sein, muss der Bewertungsvorschlag durch das Ethik-Komitee mit einer mindestens „vertretbaren“ Bewertung bestätigt werden (mindestens 50/100 Punkten). Bei ihrer Bewertung verpflichtet sich das Ethik-Komitee dem Vorsichtsprinzip – im Zweifel werden Titel zurückhaltender bewertet. Die Mitglieder des Ethik-Komitees haben sich darüber hinaus auf Integritäts- und Qualitätskriterien verpflichtet. Die investierten Werte werden permanent auf ESG-Kontroversen hin überwacht (Alert-System) und je nach Befund an das Ethik-Komitee eskaliert.
Titel, die vom Ethik-Komitee ins Anlageuniversum aufgenommen werden, werden anschließend hinsichtlich ihrer Eignung als nachhaltiges Investment gem. Art. 2 (17) SFDR geprüft. Dafür werden auf Basis der Ethik-Analyse je ein Governance-, ein Sozial- sowie ein Ökologie-Indikator berechnet. Bewertet das Ethik- Komitee einen Titel mit „nicht vertretbar“, wird dieser aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, kann nicht investiert werden und kann dementsprechend kein nachhaltiges Investment gem. Art. 2 (17) Offenlegungsverordnung sein, selbst wenn die entsprechenden Punktzahlen im Ökologie- und /oder Sozial- Indikator erreicht würden.
Ein zusätzlicher Bestandteil des nachhaltigen Anlageprozesses sind zudem Engagement-Aktivitäten. Dazu gehören Unternehmensdialoge.
Das Produkt wird aktiv verwaltet und es wurde keine Benchmark definiert.
In den regelmäßigen Berichten über das Finanzprodukt, wird referiert, inwieweit die ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt wurden.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Das Produkt setzt es sich jedoch zum Ziel, mindestens 60% Investitionen zu beinhalten, die nachhaltig gemäß Art 2 (17) der Offenlegungsverordnung sind.
Dabei wird wie folgt sichergestellt, dass kein nachhaltiges Investitionsziel erheblich beeinträchtigt wird: Für jeden Titel, der als mögliches Investment in Frage kommt, werden sowohl Ausschlusskriterien überprüft als auch eine Detailanalyse hinsichtlich der ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien vorgenommen. Die PAI werden dabei dem Analysten auf Einzeltitelbasis im Bewertungsprozess angezeigt und unterliegen darüber hinaus auf Portfolioebene einem regelmäßigen Monitoring. Dabei wird ebenfalls sichergestellt, dass die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang stehen.
Die Detailanalyse beinhaltet alle verpflichtenden PAIs, geht aber über rein quantitative Daten hinaus. In Ergänzung zu PAIs, der Detailanalyse und den strengen Ausschlusskriterien stellt die qualitative Einschätzung des Experten-Gremiums sicher, dass keine anderen nachhaltigen Anlageziele erheblichen Schaden nehmen. Nur wenn ein Titel durch das unabhängige Ethik- Komitee mit mindestens „vertretbar“ bestätigt wurde, wird geprüft, ob der Titel auch die weiteren Anforderungen an sozial und / oder ökologisch nachhaltige Investments im Sinne der Offenlegungsverordnung erfüllt.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Dieses Finanzprodukt investiert in Emittenten mit guten Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertungen, basierend auf einem proprietären Analyseverfahren. Die Bewertung erfolgt dabei in zwei Schritten: zunächst erarbeitet das Researchteam der Arete Ethik Invest AG basierend auf den Kriterien der internen Ethik-Analyse einen Bewertungsvorschlag. Die Analyse stellt zunächst fest, ob und inwieweit Ausschlusskriterien durch einen Emittenten tangiert werden. Es bewertet weiterhin Umwelt- und Sozialstandards des Emittenten hinsichtlich der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Unternehmensprozesse entlang der Wertschöpfungskette. Dazu zählen Bemühungen zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Produktion ebenso wie das Bekämpfen von Ungleichheit. Die Grundsätze guter Unternehmensführung werden zum einen hinsichtlich der Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung als auch hinsichtlich des bekundeten Selbstverständnisses des Emittenten bewertet. In diesem Kontext werden auch die Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen und das Bemühen um Geschlechtergleichheit analysiert. Der Bewertungsvorschlag des internen Research wird im Anschluss einem unabhängigen Ethik- Komitee vorgelegt. Um investierbar zu sein, muss der Bewertungsvorschlag durch das unabhängige Ethik-Komitee mit einer mindestens „vertretbaren“ Bewertung bestätigt werden. Bewertet das Ethik- Komitee den Titel mit „nicht vertretbar“, wird dieser aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen und kann nicht investiert werden.
Dieses Produkt wird aktiv verwaltet. Es wurde keine Referenz-Benchmark festgelegt und es werden keine taxonomiekonformen Investments vorgenommen.
Anlagestrategie
Die Auswahl der Vermögenswerte basiert auf einem globalen Ansatz, mit dem der Beitrag zu ökologischen, sozialen und Corporate Governance Merkmalen analysiert wird. Hierzu wird für jedes Investment eine Ethik-Analyse erstellt, die die Basis für die Investitionsentscheidung bildet.
Die Analyse stellt zunächst fest, ob und inwieweit Ausschlusskriterien durch einen Emittenten tangiert werden (negativ Screening). Im nächsten Schritt werden Umwelt- und Sozialstandards des Emittenten hinsichtlich der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Unternehmensprozesse entlang der Wertschöpfungskette analysiert. Die Grundsätze guter Unternehmensführung werden zum einen hinsichtlich der Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung als auch hinsichtlich des bekundeten Selbstverständnisses des Emittenten bewertet (positiv Screening). Der so erarbeitete Bewertungsvorschlag des internen Research wird im Anschluss einem unabhängigen Ethik- Komitee vorgelegt. Um investierbar zu sein, muss der der Bewertungsvorschlag durch das Ethik-Komitee mit einer mindestens „vertretbaren“ Bewertung bestätigt werden. Titel, die vom Ethik Komitee ins Anlage- universum aufgenommen werden, werden anschließend hinsichtlich ihrer Eignung als nachhaltiges Investment gem. Art. 2 (17) SFDR geprüft. Dafür werden auf Basis der Ethik- Analyse je ein Governance-, ein Sozial- sowie ein Ökologie-Indikator berechnet. Bewertet das Ethik Komitee einen Titel mit „nicht vertretbar“, wird dieser aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, kann nicht investiert werden und kann dementsprechend kein nachhaltiges Investment gem. Art. 2 (17) Offenlegungsverordnung sein, selbst wenn die entsprechenden Punktzahlen im Ökologie- und /oder Sozial- Indikator erreicht würden.
Aufteilung der Investitionen
Dieses Finanzprodukt beinhaltet grundsätzlich direkte Risikopositionen. Mindestens 80% der Investitionen sind auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet. Die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden, können liquide Mittel sein, wie Cashpositionen, Festgeldanlagen, Devisentermingeschäfte oder auch Absicherungsinstrumente. Diese Instrumente sind keine strategische Grösse und werden nur temporär eingesetzt. Ihr Anteil an den gesamten Investitionen beträgt maximal 20%. In den Investitionen, die auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sind wiederum mindestens 60% nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17) der Offenlegungsverordnung enthalten. Das Produkt beinhaltet keine Investitionen in taxonomiekonforme wirtschaftliche Aktivitäten. Es beinhaltet daher 0% "Grüne" Tätigkeiten, 0 % ermöglichende Tätigkeiten und 0% Übergangstätigkeiten im Sinne der EU Verordnung 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Grundsätzlich wird jeder Emittent vor einer Neuinvestition durch die Ethik-Analyse bewertet. Eine Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale von investierten Titeln erfolgt auf Basis eines Screenings der Ausschlusskriterien oder wenn neue Informationen dies erforderlich machen (beispielsweise bei Fusionen oder bei Kontroversen in den Medien).
Methoden
Die Ethik-Analyse bildet die Grundlage bei der Auswahl jedweder Investition, unabhängig davon, ob mit der Investition nachhaltige Ziele verfolgt oder ESG-Merkmale beworben werden. Der Analyse-Prozess gestaltet sich dabei wie folgt: Das interne Ethik- Researchteam der Arete Ethik Invest AG erarbeitet zunächst einen Bewertungsvorschlag.
In einem ersten Schritt wird jeder Emittent dahingehend überprüft, ob festgelegte Ausschlusskriterien tangiert sind (negativ Screening).Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn sie im Wesentlichen gegen die Grundsätze des UN Global Compact verstoßen, Waffen jeglicher Art herstellen oder umstrittene Produkte und Dienstleistungen wie Atomkraft oder embryonale Stammzellenforschung anbieten. Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit Tabak oder mehr als 10 % ihres Umsatzes mit Produkten und Dienstleistungen aus den Bereichen Glücksspiel, Erwachsenenunterhaltung oder Alkohol erzielen, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Staaten werden unter anderem aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, wenn ihr Militär über Atomwaffen verfügt, die Todesstrafe Teil des Rechtbestands ist, sie ungenügende Menschenrechtsstandards aufweisen, gegenüber Korruption überdurchschnittlich exponiert sind oder sie die UN-Konvention zur Biodiversität nicht unterzeichnet haben.
Im anschließenden Positiv-Screening beurteilt die Ethik-Analyse jedes mögliche Investment aus Sicht von fünf ethischen Perspektiven, die zum einen die Produkt- und Prozessebene der Unternehmenstätigkeit, den aktiven Schutz natürlicher Ressourcen sowie das Verantwortungsverständnis und die Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung anhand von 25 Einzelkriterien bewerten. Jedes Einzelkriterium wird abhängig von der Sektorenzugehörigkeit des Unternehmens gewichtet und mit einer Punktzahl versehen. Anschließend wird der Bewertungsvorschlag einem unabhängigen Ethik- Komitee vorgelegt, das mit fachspezifischer Expertise erneut sowohl das Verletzen der Ausschlusskriterien prüft, als auch die einzelnen Punkte der Detailanalyse und diese gegebenenfalls anpasst. Sind Ausschlusskriterien nicht oder nur in nicht ausschlussrelevantem Maße tangiert, so können Emittenten durch das Ethik-Komitee dennoch ausgeschlossen werden, wenn sich kritische Aktivitäten summieren. Sieht das Ethik- Komitee keine Ausschlusskriterien verletzt und ist die Detailbewertung abgeschlossen, so werden die Punkte der Einzelkriterien summiert und ergeben das ethische Gesamtergebnis des Unternehmens. Für jedes Unternehmen kann ein Gesamtergebnis zwischen 0 und 100 Punkten erreicht werden, wobei ein Mindestergebnis von 50 Punkten erreicht werden muss, um im Anlageuniversum zu verbleiben.
Das Ergebnis des dargestellten Prozesses ist eine dokumentierte Ethik-Analyse eines jeden Emittenten.
Investitionen, die zum Erreichen des sozialen oder ökologischen Ziels beitragen, werden anhand ausgewählter Einzelindikatoren der Ethik-Analyse in einem weiteren Schritt auf das Erfüllen strenger Mindestanforderungen geprüft.
Datenquellen und ‑verarbeitung
Zur Bewertung der Emittenten bemüht das Researchteam der Arete Ethik Invest AG zunächst die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte der Emittenten sowie ESG-Profile des externen Datenanbieters ISS ESG. In der finalen Bewertung fließt darüber hinaus das Detailwissen der Fachexperten des unabhängigen Ethik-Komitees in die Beurteilung ein. Um die Datenqualität zu gewährleisten, werden ausschließlich aktuelle offizielle Publikationen der Emittenten verwendet. Sind bestimmte Informationen in den genannten Dokumenten nicht auffindbar und auch über den externen Datenanbieter nicht abrufbar, so kann im Einzelfall eine Schätzung basierend auf Informationen Dritter (glassdor.com, payscale.com) vorgenommen werden. Alle Daten sowie die daraus resultierenden Analysen werden in einer internen Datenbank gespeichert.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Die Analyse-Methode der Arete Ethik Invest AG wird seit mehr als 25 Jahren kontinuierlich an wechselnde Anforderungen angepasst und deckt alle relevanten Bereiche der Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance ab. Die zur Bewertung verwendeten Daten sind dabei grundsätzlich aktuell und aus geprüften Quellen. Dies wird unter anderem dadurch begünstigt, dass das Finanzprodukt grundsätzlich nur in größere Emittenten investiert. Es kann trotz großer Sorgfalt jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall Daten nicht vorhanden oder älter als 2 Jahre sind. In solchen Fällen gilt das Vorsichtsprinzip des unabhängigen Ethik-Komitees, das in solchen Fällen Emittenten verhaltener bewertet und im Zweifel aufgrund systematisch fehlender Informationen Emittenten aus dem Anlageuniversum ausschließen kann. Dieses Vorsichtsprinzip kann dazu führen, dass Unternehmen die sozialen und ökologischen Mindestanforderungen der Ethik Analyse in der Realität zwar erfüllen, durch mangelnde Daten dies jedoch nicht in die Analyse einfließen kann und das Unternehmen damit schlechter bewertet oder gar ausgeschlossen wird. Der umgekehrte Fall, d.h. dass Unternehmen die geforderten sozialen, ökologischen und Governance-Anforderungen in der Realität nicht in ausreichendem Maße erfüllen, vom Ethik-Komitee aber derart bewertet werden, wird durch die Anwendung des Vorsichtsprinzips vermieden.
Sorgfaltspflicht
Die Produkte enthalten nur Wertpapiere, von deren Emittenten eine Ethik-Analyse vorliegt. Jedes Investment wird zudem vom unabhängigen Ethik-Komitee geprüft.
Die Mitglieder des Ethik-Komitees haben sich auf Integritäts- und Qualitätskriterien verpflichtet, welche sich an den Prinzipien der Unabhängigkeit, Professionalität (Anwendung von transparenten und glaubwürdigen Forschungsprozessen), Rechenschaftspflicht, Objektivität (Daten über Unternehmen werden ehrlich und objektiv beurteilt), Unparteilichkeit, Gleichbehandlung und der Vermeidung von Eigeninteressen orientieren.
Die investierten Werte werden permanent auf ESG-Kontroversen hin überwacht (Alert-System) und je nach Befund an das Ethik-Komitee eskaliert.
Unternehmen und Emittenten, in welche die Produkte investiert sind und vom Ethik-Komitee aufgrund neuer Erkenntnisse unethischer Geschäftstätigkeiten ausgeschlossen werden, müssen interessewahrend innerhalb von maximal 6 Monaten verkauft werden.
Die grundsätzliche ESG-Evaluierung unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Da sich das unabhängige Ethik-Komitee monatlich mit dem Ethik-Researchteam austauscht und neue Unternehmen bewertet, werden entsprechend laufend neue Ideen, Vergleiche, Kontroversen und Lösungsansätze generiert. Das Research-Verfahren wird somit monatlich überprüft und hinterfragt.
Mitwirkungspolitik
Wesentlicher Bestandteil des nachhaltigen Anlageprozesses sind Engagement-Aktivitäten. Dazu gehören Unternehmensdialoge, die Ausübung von Stimmrechten aber auch das Einbringen von Anträgen an Generalversammlungen von Unternehmen. Seit 2015 beteiligen wir uns in Zusammenarbeit mit diversen Engagement-Providern an professionell strukturierten Dialogen mit investierten Unternehmen. Das Ziel: die globale gesellschaftliche Wirkung hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Jährlich werten wir die uns betreffenden Dialoge aus und stellen die Resultate in Nachhaltigkeits-Reports der PRIME VALUES Fonds vor.
Bestimmter Referenzwert
(soweit ein Index als Referenzwert für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wurde)
Es wurde kein Referenzwert für das Produkt festgelegt.
Fondsbasierte Vermögensverwaltung PAI
ZEEDIN
Zusammenfassung
Unsere Fondsbasierte Vermögensverwaltung PAI berücksichtigt wesentliche Aspekte aus den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG) und schließt darüber hinaus bestimmte Geschäftsfelder und -praktiken aus.
In den regelmäßigen Berichten über das Finanzprodukt wird referiert, inwieweit die ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt wurden.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Dieses Finanzprodukt berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAIs).
# PAI Abdeckung
Via Art der Anlage
Unternehmen
KLIMAINDIKATOREN UND ANDERE UMWELTBEZOGENE INDIKATOREN
1 THG-Emissionen Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
2 CO2-Fußabdruck Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
3 THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
4 Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
5 Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
6 Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren Aufgrund einer mangelnden bzw. inkonsistenten Datenabdeckung, kann zum aktuellen Zeitpunkt eine Berücksichtigung dieses PAI nicht gewährleistet werden.
7 Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
8 Emissionen in Wasser Aufgrund einer mangelnden bzw. inkonsistenten Datenabdeckung, kann zum aktuellen Zeitpunkt eine Berücksichtigung dieses PAI nicht gewährleistet werden.
9 Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
INDIKATOREN IN DEN BEREICHEN SOZIALES UND BESCHÄFTIGUNG, ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG
10 Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
11 Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung Aufgrund einer mangelnden bzw. inkonsistenten Datenabdeckung, kann zum aktuellen Zeitpunkt eine Berücksichtigung dieses PAI nicht gewährleistet werden.
12 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Aufgrund einer mangelnden bzw. inkonsistenten Datenabdeckung, kann zum aktuellen Zeitpunkt eine Berücksichtigung dieses PAI nicht gewährleistet werden.
13 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Aufgrund einer mangelnden bzw. inkonsistenten Datenabdeckung, kann zum aktuellen Zeitpunkt eine Berücksichtigung dieses PAI nicht gewährleistet werden.
14 Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
Staaten
15 THG-Emissionsintensität Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
16 Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen Berücksichtigung # 1 – E/S Merkmale
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Unsere Vermögensverwaltung ist ein Produkt gemäß Art. 8 der Offenlegungsverordnung und fördert dadurch ökologische und / oder soziale Merkmale, tätigt jedoch keine nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikels 2 Abs. 17 der Offenlegungsverordnung [VO (EU) 2019/2088] und des Artikels 2 Abs. 1 der Taxonomie-Verordnung. Zu diesem Zweck bedienen wir uns zum einen sektoraler Ausschlusskriterien und zum anderen den ISS-ESG-Ratings.
Anlagestrategie
Basierend auf einem vom Asset Management festgelegten Fondsuniversum, welches den individuellen Anlagerichtlinien gemäß der Anlage A des jeweils zugrundeliegenden Vermögensverwaltungsvertrages entspricht, finden die weiter oben genannten ESG-Kriterien Berücksichtigung und entsprechend wird daraus regelmäßig eine ESG-Ausschlussliste für Fonds generiert. Diese Ausschlussliste umfasst Fonds, welche die berücksichtigten Kriterien verletzen. Die Titelselektion erfolgt grundsätzlich innerhalb Artikel 8 – konformer ETFs, in die investiert wird.
Das erwerbbare Anlageuniversum wird regelmäßig überprüft und entsprechend bei Veränderungen angepasst. Als Datenlieferant dient ISS ESG. ISS ESG-Lösungen ermöglichen es, regulatorische Richtlinien in die Vermögensverwaltung zu integrieren und die Praktiken von Unternehmen durch Screening-Lösungen zu überwachen. ISS ESG ist somit geeignet, um maßgeschneiderte, den eigenen Vorgaben entsprechenden Analysen im ESG-Bereich erstellen zu können, inklusive der Möglichkeit, Reports für Dokumentations- und Prüfzwecke zu hinterlegen.
Das ISS-ESG Research entspricht den international geltenden ESG Standards.
Aufteilung der Investitionen
Die Vermögensallokation folgt prinzipiell dem Risikoprofil des Kunden. In der modularen Vermögensverwaltung hat der Kunde die Option zwischen globalen Aktienfonds und globalen Rentenfonds. In der Regel liegt der Investmentanteil an Aktien- und Rentenfonds in der strategischen Allokation bei 100%.
Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden und macht maximal 75% der gesamten Investitionen aus.
Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:
• Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Dieses Produkt investiert nicht in nachhaltige Investitionen.
• Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Diese machen mindestens 100% der Investitionen aus, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind (Kategorie #1).
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Es ist ein Prozess angelegt, der sicherstellt, dass die ISS ESG-Daten im Portfoliomanagement hinterlegt werden. Der Prozess wird auf vierteljährlicher Basis durchgeführt und stellt sicher, dass auch Wertpapiere, die eine positive Eingangsprüfung abgeschlossen haben, über die Haltedauer regelmäßig hingehend der vorab definierten Parameter geprüft werden. Sollte ein Wertpapier im Zeitverlauf Änderungen hinsichtlich der Bewertung seiner ökologischen und sozialen Merkmale erfahren, kann der Wert seitens des Portfoliomanagements interessewahrend innerhalb von vier Wochen verkauft werden.
Dieses Finanzprodukt berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAIs).
Methoden
Unsere Zeedin fonds-basiert GREEN berücksichtigt wesentliche Aspekte aus den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG) und schließt darüber hinaus bestimmte Geschäftsfelder und -praktiken aus.
Beschreibung der ökologischen oder sozialen Merkmale:
Unsere Vermögensverwaltung ist ein Produkt gemäß Art. 8 der Offenlegungsverordnung und fördert dadurch ökologische und / oder soziale Merkmale, tätigt jedoch keine nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikels 2 Abs. 17 der Offenlegungsverordnung [VO (EU) 2019/2088] und des Artikels 2 Abs. 1 der Taxonomie-Verordnung. Zu diesem Zweck bedienen wir uns zum einen sektoraler Ausschlusskriterien und zum anderen den ISS-ESG-Ratings.
ISS-ESG-Rating / Mindestrating:
Mit Hilfe des ESG Performance Scores von ISS werden jene Investmentfonds ausgeschlossen, die nach der ISS-Systematik in die Kategorie „Poor Performance“ fallen. Insgesamt kennt ISS vier Kategorien: Excellent Performance (ESG Score von 75-100), Good Performance (50-74,9), Medium Performance (25-49,9) sowie „Poor Performance“ (0-24,9).
Der Mindest-Durchschnitts-Performance-Score der „Klassische Vermögensverwaltung (ZEEDIN fonds-basiert GREEN)“ liegt bei mindestens 50 (d.h. ISS Good Performance) auf Portfolioebene.
Datenquellen und ‑verarbeitung
Mit dem ESG Performance Score wird auf einer Skala von 0 (sehr schlechte Leistung) bis 100 (ausgezeichnete Leistung) bewertet, wie nachhaltig ein Emittent in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ist. Ein ESG Performance Score von >50 steht dabei für eine gute Nachhaltigkeitsbewertung des Emittenten. Der ESG-Performance Score ermöglicht einen Vergleich von Emittenten aus unterschiedlichen Sektoren innerhalb der Investmentfonds.
Das Umwelt Rating (E) berücksichtigt in der Bewertung u.a. die Energieeffizienz, den Umgang mit Abfall, den Wasserverbrauch, bzw. die Wassergefährdung sowie branchenspezifische Umweltrisiken.
Das Sozial Rating (S) berücksichtigt die wichtigsten sozialen Nachhaltigkeitskriterien, wie z.B. die Einhaltung der Menschenrechte, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sowie die Chancengleichheit im Unternehmen. Mit dem Rating zur Unternehmensführung (G) wird die Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise in Bezug auf die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben, die Vergütung der Mitarbeiter oder die Einhaltung von Steuervorschriften bewertet.
Die Einzelmerkmale E, S und G werden auf einer zwölfstufigen Bewertungsskale von A+ (ausgezeichnete Leistung) bis D- (sehr schlechte Leistung) bewertet. Je nach Sekor unterscheiden sich die Schwellen ab dem ein Emittent von ISS ESG als Best-in Class eingestuft wird. I.d.R. liegt diese Schwelle im Bereich der Ratingstufen B- bis C.
Das Carbon Risk Rating zeigt, wie gut ein Unternehmen auf die kohlenstoffarme Wirtschaft der Zukunft vorbereitet ist. Auf einer Skala von 0 (sehr schlechte Leistung) bis 100 (ausgezeichnete Leistung) wird bewertet, wie ein Unternehmen mit branchenspezifischen Klimarisiken umgeht. Ein Carbon Risk Rating von >50 erhalten Emittenten, die als „Klima-Outperformer“ bewertet werden.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Im Rahmen unserer Richtlinien und des internen Kontrollsystems wird das unter „Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale“ beschriebene Prüfverfahren regelmäßig dahingehend überprüft, ob Anpassungen vorgenommen werden müssen, um die Qualität der Kontrollen hochzuhalten.
Sorgfaltspflicht
Mit den unter „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“ genannten Vorgehensweise, ist zum einen gewährleistet, dass bei jedem Kauf der Emittent auf die oben genannten Kriterien überprüft wird und dass zum anderen die im Bestand befindlichen Emittenten ebenfalls auf regelmäßiger Basis auf die Einhaltung der Merkmale geprüft werden.
Mitwirkungspolitik
Aufgrund des Volumens der Assets under Management und des Geschäftsmodells von Hauck Aufhäuser Lampe und der LAM sehen beide Unternehmen derzeit noch davon ab, eine Mitwirkungspolitik im Sinne von Artikel 3 g der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in Bezug auf die Gesellschaften, in die investiert wird, zu verfolgen. Die LAM über somit keine Stimmrechte aus.
Bestimmter Referenzwert
(soweit ein Index als Referenzwert für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wurde)
Das Produkt verwendet keine Benchmark.
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