Ganzheitliche Finanz-, Stiftungs- und Nachfolgeplanung
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Ganzheitliche Finanz-, Stiftungs- und Nachfolgeplanung

Das große Doppelinterview Teil I

23. November 2020

Lesezeit: 8 Minuten

Das Stiftungswesen im deutschsprachigen Raum ist sehr vielfältig, gut vernetzt und anspruchsvoll. Karen Krämer, Stiftungsvorstand Hauck & Aufhäuser Kulturstiftung in Frankfurt am Main und Thomas Kleffmann, Leiter Private Banking Niederlassungen Hauck & Aufhäuser in Düsseldorf über die verschiedenen Motive potenzieller StifterInnen und Stifter eine Stiftung zu gründen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es auch im Hinblick  auf die Vorteile und Chancen einer exzellenten Generationenberatung im Private Banking zu beachten gilt, und weshalb das Engagement eines jeden Einzelnen in der Welt der Stiftungen so wertvoll ist.

Menschen, die den Gedanken hegen, eine Stiftung zu gründen, empfehlen wir dies schon zu Lebzeiten zu tun.
Thomas Kleffmann, Leiter Private Banking Niederlassungen Hauck Aufhäuser Lampe

Frau Krämer, die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG begleitet Kunden in allen Lebens- und Unternehmenslagen. Im Private Banking bietet das Bankhaus u.a. vorausschauende und fundierte Beratungsleistungen zur Stiftungs- und Nachfolgeplanung an. Warum und wann empfehlen Sie ihren Privat- und Unternehmerkunden die Gründung einer Stiftung?

Karen Krämer: Die Beweggründe eine Stiftung zu errichten sind sehr vielfältig. So vielfältig wie unsere Kunden auch. Mancher Kunde wünscht sich eine Stiftung als Erben oder er hat den Wunsch das eigene Unternehmen zu erhalten. Vielleicht möchte er ebenso seine Familie absichern. All das sind tragende Motive eines potenziellen Stifters. Nicht selten möchte er überdies, dass bestimmte Interessen aufgrund seiner eigenen Überzeugungen und Wertvorstellungen konsequent verwirklicht werden.

Die „klassische“ Form der Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie hat weder Mitglieder noch Anteilseigner und ist deshalb völlig unabhängig vom Stifter und gehört sich damit selbst. Das ist die Stiftungsform, zu der wir oftmals beraten. Bei der Treuhandstiftung handelt es sich um eine nichtrechtsfähige, sog. unselbstständige Stiftung.
Karen Krämer, Spezialistin Stiftungs- und Nachfolgeplanung, Stiftungsvorstand Hauck & Aufhäuser Kulturstiftung

Welche Stiftungstypen gibt es und auf was muss bei der Gründung einer Stiftung geachtet werden?

Karen Krämer: Die „klassische“ Form der Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie hat weder Mitglieder noch Anteilseigner und ist deshalb völlig unabhängig vom Stifter und gehört sich damit selbst. Das ist die Stiftungsform, zu der wir oftmals beraten. Bei der Treuhandstiftung handelt es sich um eine nichtrechtsfähige, sog. unselbstständige Stiftung. Anders als die rechtsfähigen Stiftungen unterliegen sie nicht dem staatlichen Anerkennungsverfahren und werden nicht von der Stiftungsaufsicht geprüft. Diese Stiftung braucht einen Treuhänder, um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können. Deshalb nennt man diesen Stiftungstyp auch treuhänderische Stiftung. Mit unserer Fachexpertise zum Stiftungsrecht und zur Abgabenordnung unterstützen wir Stiftungsgründungen insbesondere im deutschsprachigen Raum. In diesem Fall befindet sich der Verwaltungssitz vornehmlich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Mit dieser sogenannten ,Anstiftung‘ kann unser Kunde dann prüfen, ob und inwieweit sein Wille bei einer Satzungsaufnahme und -gründung adäquat berücksichtigt wird.
Thomas Kleffmann, Leiter Private Banking Niederlassungen Hauck Aufhäuser Lampe

Wie kann der Stifter sein Wissen und seine Erfahrungen einbringen?

Thomas Kleffmann: Menschen, die den Gedanken hegen, eine Stiftung zu gründen, empfehlen wir dies schon zu Lebzeiten zu tun. Mit dieser sogenannten „Anstiftung“ kann unser Kunde dann prüfen, ob und inwieweit sein Wille bei einer Satzungsaufnahme und -gründung adäquat berücksichtigt wird. Wir geben ihm Sicherheit und führen ihn durch den Anerkennungsprozess der zu gründenden Stiftung. Für unseren Stifter ist das oftmals ein neues Betätigungsfeld. Nicht selten handelt es sich um aktive Unternehmer, die den Stiftungszweck mit ihrer eigenen und sinnstiftenden Ruhestandsplanung aktiv verbinden möchten. So kommen unsere Kunden in das Stiftungswesen hinein. Sie können ihre eigene privat- oder gemeinnützige Stiftung folglich selbst kreieren und aktiv gestalten.

Aufgrund der niedrigen Zinsen und Renditen fällt es zunehmend schwer, die ordentlichen Erträge, also Zinsen und Dividenden, zu erwirtschaften, die man erwirtschaften möchte, um als Stiftungsvorstand sodann bestimmte Herzensprojekte umsetzen zu können.
Karen Krämer, Spezialistin Stiftungs- und Nachfolgeplanung, Stiftungsvorstand Hauck & Aufhäuser Kulturstiftung

Gemäß dem Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt es hierzulande 23.230 rechtsfähige Stiftungen. 93 Prozent davon, dienen einem rein gemeinnützigen Zweck. Welche Trends beobachten Sie aktuell?

Karen Krämer: Die Finanzierung gemeinnütziger Projekte steht zunehmend auf wackligen Füßen. Denn aufgrund der niedrigen Zinsen und Renditen fällt es zunehmend schwer, die ordentlichen Erträge, also Zinsen und Dividenden, zu erwirtschaften, die man erwirtschaften möchte, um als Stiftungsvorstand sodann bestimmte Herzensprojekte umsetzen zu können. Um die notwendigen Erträge zu erwirtschaften, müssten sich die Stiftungen in riskantere Anlagen begeben, was jedoch nur begrenzt möglich ist, weil gemeinnützige Stiftungen vor allem das Kapital erhalten müssen. Beim Stiftungszweck selbst gibt es keine eindeutigen Trends. Die Bandbreite reicht von Kunst und Kultur über die Jugend- und Altenhilfe bis zu Wissenschaft und Forschung. Entscheidend sind die Motive des Stifters.

Neben den privaten und gemeinnützigen Stiftungen gibt es auch Verbrauchsstiftungen, die mit einem Vermögen gegründet werden, welches über die darauffolgenden Jahre für den Stiftungszweck und die daraus resultierenden Projekte, vollständig eingesetzt werden soll.
Thomas Kleffmann, Leiter Private Banking Niederlassungen Hauck Aufhäuser Lampe

Thomas Kleffmann: Stimmt. Die Motive stehen bei einer Stiftungsgründung immer im Vordergrund. Die potenziellen Stifter sagen oft zu uns: „Ich will etwas an die Gesellschaft zurückgeben.“ Darüber hinaus beobachten wir im Vergleich zu den letzten Jahren ein sehr starkes Wachstum bei Stiftungsgründungen. Das hängt auch mit dem Generationenwechsel, der sich auch in Unternehmen aktuell vollzieht, zusammen. Viele Menschen gehen ohne Vermögensnachfolger in den wohlverdienten Ruhestand. Die Gründung einer Stiftung könnte eine Lösung sein. Zugleich möchten diese Menschen, oftmals auch aus eigenem Interesse heraus, Gutes tun. Das kann zum Beispiel die persönliche Betroffenheit über den Verlust eines Menschen aufgrund einer Krankheit sein. Man möchte dann mit der Stiftung auch anderen Familien helfen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Neben den privaten und gemeinnützigen Stiftungen gibt es auch Verbrauchsstiftungen, die mit einem Vermögen gegründet werden, welches über die darauffolgenden Jahre für den Stiftungszweck und die daraus resultierenden Projekte, vollständig eingesetzt werden soll. Das ist vor allem für jene Vermögensinhaber interessant, die in Zeiten des Null- oder negativen Zinses schnell für ihren Stiftungszweck nachhaltige Akzente setzen wollen. Verbrauchsstiftungen findet man vor allem in den USA. 

Eine Alternative sind sogenannte Doppelstiftungen.
Thomas Kleffmann, Leiter Private Banking Niederlassungen Hauck Aufhäuser Lampe

Wann eignet sich die Gründung einer Familienstiftung zur Strukturierung eines privaten Großvermögens und wie ist der Status-quo im Zivil- und Steuerrecht?

Karen Krämer: Eine Familienstiftung eignet sich immer dann, wenn das Familienvermögen zusammengehalten werden soll. So möchte der Stifter zum Beispiel zwischen seinen Kindern Erbstreitigkeiten, und damit eine Zersplitterung des Familienvermögens verhindern. Dieser Stiftungstyp wird jedoch eher selten gegründet. Denn: Familienstiftungen unterliegen dem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Der Stifter bringt zwar auch hier sein Vermögen ein. Alle 30 Jahre fordert sodann der Staat eine Erbersatzsteuerzahlung ein, da es keine natürliche Person gibt, die aus dem Leben scheidet. Bringt der Stifter hingegen Unternehmensvermögen ein, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der sog. Regel- oder Optionsverschonung von der Steuer verschont bleiben. Die Nichteinhaltung der Verschonungsvoraussetzungen führt zur Nachversteuerung. Dennoch wissen wir nicht, ob und inwieweit sich das Unternehmersteuerrecht in den nächsten Jahren ändert. Eine Langfristplanung ist dem Stifter daher kaum möglich.

Thomas Kleffmann: Eine Alternative sind sogenannte Doppelstiftungen. Es handelt sich dabei um eine Symbiose zwischen einer Familien- und einer gemeinnützigen Stiftung. Die Doppelstiftung kann im Besitz einer Unternehmensbeteiligung sein, die zuvor vom scheidenden Unternehmer eingebracht wurde. Damit kann er das Vermögen gut zusammenhalten und Familienmitglieder alimentieren.

Was wir immer öfter erleben, ist, dass Stiftungen zu uns kommen, um uns zu Anlagerichtlinien Fragen zu stellen.
Karen Krämer, Spezialistin Stiftungs- und Nachfolgeplanung, Stiftungsvorstand Hauck & Aufhäuser Kulturstiftung

Mit welchen innovativen Lösungen unterstützen Sie bestehende Stiftungen?

Karen Krämer: Was wir immer öfter erleben, ist, dass Stiftungen zu uns kommen, um uns zu Anlagerichtlinien Fragen zu stellen. Selbst Stifter, sind wir mit der Erstellung von Anlagerichtlinien vertraut. Wir sehen uns hier aber in erster Linie als Sparringspartner und nicht als mandatierte Berater oder Bankmitarbeiter.

Thomas Kleffmann: Wir bringen Stifter an einen Tisch. Sie können sich austauschen, weil unter den Stiftungen auch viele dabei sind, die spannende Projekte umsetzen möchten, aber keine Mittel dafür haben. Auf der anderen Seite gibt es Stiftungen, die stets nach neuen Projekten Ausschau halten. So bringen wir über unsere Plattform Angebot und Nachfrage zusammen. Das ist wichtig, weil bestimmte soziale und kulturelle Bereiche von Gemeinden, Kommunen, Ländern sowie durch den Bund vielleicht nicht mehr ausreichend gefördert werden oder es soziale und kulturelle blinde Flecken gibt, die durch Stiftungen erkannt und behoben werden.

Kooperieren Sie in diesem Bereich mit bankenunabhängigen Family Offices und wie darf man sich hier die Zusammenarbeit vorstellen?

Thomas Kleffmann: Single und Multi Family Offices sind in unserem Netzwerk wichtige und geschätzte Ansprechpartner zur Weiterentwicklung unseres Produkt- und Dienstleistungsbündels. Family Offices verantworten für vermögende Familien das Vermögenscontrolling. Sie suchen geeignete Vermögensverwaltungen aus und betreuen den Vermögensinhaber holistisch. Deshalb pflegen wir den professionellen Austausch mit diesen Institutionen. Wir von Hauck & Aufhäuser haben uns als führender Vermögensverwalter bewusst dazu entschieden, keine Family Office Einheit aufzubauen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Wir wollen für Family Offices daher die erste Wahl unter den Vermögensverwaltern bleiben.

Ganzheitliche Finanz-, Stiftungs- und Nachfolgeplanung: Das große Doppelinterview Teil II

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