Eine Erbschaft ist ein willkommener Vermögenszuwachs. Wie lässt sie sich sinnvoll anlegen? Passende Anlageformen stellt Dr. Holger Sepp, Mitglied des Vorstands bei Hauck & Aufhäuser vor. Digital und persönlich steht die Bank an der Seite des Kunden. Gerade in stürmischen Zeiten, wie wir sie aktuell erleben ein wertvolles Plus.
Herr Dr. Sepp, viele Erben stehen vor der Frage, was tun mit dem neuen Vermögen?
Dr. Sepp: Ist im Testament kein dringender Verwendungszweck für das Erbe angegeben, sollte man auf jeden Fall über eine individuell sinnvolle Anlageform nachdenken. Diese sieht für einen jungen Menschen und seine Ziele und Bedürfnisse anders aus als die Anlage, die die 85-jährige Oma ihren Enkeln hinterlassen hat.
Wie finden Erben die geeignete Anlage?
Die Recherche beginnt heute meist im Internet. 92 Prozent der Menschen in Deutschland suchen online nach dem passenden Finanzprodukt. Das hat eine Studie des Marktforschungsinstituts GfK ergeben. Genutzt werden dafür vor allem Suchmaschinen, klassische Informationsseiten und die Websites von Banken. Vier Bankseiten werden dafür durchschnittlich besucht. Das zeigt, dass Kunden heute bestens informiert sind.
Wie kommen Erben dann zu einer Entscheidung?
Finanzen sind nach wie vor Vertrauenssache. Auch das zeigt die GfK-Studie: 60 Prozent lassen sich nach der Online-Recherche von ihrer Bank beraten und entscheiden sich dann für eine Anlage. Immerhin 32 Prozent kaufen ihre Finanzprodukte auch online.
Welche Infos auf der Website von Hauck & Aufhäuser helfen dem Erben?
Natürlich finden sie bei uns alle wesentlichen Daten und Informationen zu Produkten und Services. Sehr interessant sind unsere Beispielstrategien für Anleger. Dabei wird sehr anschaulich das Verhältnis von Risiko und Rendite sowie die Folgen aufgezeigt. Wichtig sind uns aber auch die soften Themen. So blicken wir in einer Videoserie hinter die Kulissen und zeigen die Arbeit der ältesten Privatbank Deutschlands. Auch ein virtueller Rundgang durch die Niederlassung ist möglich.
Welche Möglichkeit haben Erben bei Hauck & Aufhäuser Geld zu investieren?
Ganz grundsätzlich stehen ihnen zwei Möglichkeiten offen: Zum einen die klassische, persönliche Vermögensverwaltung, ab einer Anlagesumme von 500.000 Euro. Zum anderen unsere digitale Vermögensverwaltung Zeedin. Auch das ist eine sehr individuelle Möglichkeit, Geld sinnvoll anzulegen. Zeedin startet ab einer Summe von 50.000 Euro.
Alles beginnt mit einem individuellen Anlegerprofil
Ob klassische oder digitale Vermögensverwaltung, der Weg zur Anlage ist prinzipiell derselbe: Zunächst legen Sie in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Berater oder bei Zeedin mittels eines intuitiv geführten Anmeldeprozesses am Computer Ihr individuelles Anlegerprofil fest. Dabei werden Sie nach Ihrer Sicherheitsorientierung gefragt. Wollen Sie Verluste auf jeden Fall vermeiden oder sind Sie bereit, mehr Risiko einzugehen, um Vermögen aufzubauen. Ihr Anlagehorizont spielt eine Rolle oder wie gut Sie sich mit Aktien, ETFs, Renten und Zertifikaten auskennen. Das Ergebnis ist ein individuelles Rendite-Risiko-Profil.
Auf diesem Rendite-Risiko-Profil basiert dann der Anlagevorschlag?
Ganz genau. Der folgt im zweiten Schritt. Auf Basis des Anlegerprofils erstellt Ihr Berater resp. Zeedin einen unverbindlichen Anlagevorschlag. Bei der klassischen Beratung stehen Ihnen praktisch alle Möglichkeiten der internationalen Finanzmärkte zur Verfügung. Bei Zeedin können Sie zwischen der fondsbasierten Vermögensverwaltung ab 50.000 Euro, der individuellen Einzeltitel-Anlagestrategie und ethischen Anlageformen wählen – beides ab 150.000 Euro. Ist die Entscheidung für eine Anlage gefallen und das Depot eröffnet, übernimmt das Investment-Team von Hauck & Aufhäuser. Jede Transaktion ist für den Anleger transparent nachvollziehbar. Digital und persönlich steht Hauck & Aufhäuser an der Seite des Kunden. Gerade in stürmischen Zeiten, wie wir sie gerade erleben. Das ist ein wertvolles Plus für den Anleger. Für welche Anlageform sich der Kunde auch entscheidet, wir bieten gerade Erben die Möglichkeit, ihr Geld ganz im Sinne des Erblassers anzulegen.
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