Nachhaltigkeit in Ihrer Vermögensverwaltung

Nachhaltigkeit in Ihrer Vermögensverwaltung

Alle Menschen die Geld anlegen oder investieren sollten sich darüber bewusst werden, dass Sie damit einen Einfluss auf die Wirtschaft und unsere Gesellschaft haben.

Was für Sie als Kund:innen wichtig ist

Auswirkungen

Eine verantwortungsvolle Beratung und die Zufriedenheit unserer Kunden gehören zu unseren höchsten Prioritäten. Hierbei gilt es eine vertrauensvolle Basis aufzubauen und weiterzuentwickeln. Dies umfasst das Angebot und die Empfehlung geeigneter – sowie bei vorhandenem Interesse – Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.

Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen hat direkte Auswirkungen auf das Investmentuniversum. Das Produktangebot wird durch enge Nachhaltigkeitspräferenzen eingeschränkt und die Diversifikationsmöglichkeiten sind geringer.

Nachhaltigkeitspräferenzen

Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ist im Januar 2018 in Kraft getreten. Ihre Hauptziele sind die Stärkung des Anlegerschutzes und die Verbesserung der Effizienz und Transparenz der Finanzmärkte. Die EU hat das Konzept der „Nachhaltigkeitspräferenzen“ eingeführt, das seit dem 02. August 2022 Anwendung findet. Mit dieser Änderung wurde eine Basis geschaffen, um die systematische und einheitliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionen zu gewährleisten.

Künftig müssen Firmen, die Leistungen der Anlageberatung und Portfolioverwaltung erbringen, neben ihrem Wissen sowie ihrer Erfahrung, ihrer finanziellen Situation und ihren Anlagezielen auch die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden berücksichtigen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was eine nachhaltige Geldanlage im Sinne der zugrunde liegenden regulatorischen Anforderungen ist und welche Produkte dafür geeignet sind. 

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Investmentuniversum

Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen hat direkte Auswirkungen auf das Investmentuniversum. Das Produktangebot wird durch enge Nachhaltigkeitspräferenzen eingeschränkt und die Diversifikationsmöglichkeiten sind geringer.

Ihr Nachhaltigskeits-FAQ

Nachhaltigkeitspräferenzen bedeutet dabei die Entscheidung eines Neu-Kunden darüber ob und – wenn ja – inwieweit eines der folgenden Finanzinstrumente in seine Anlage einbezogen werden soll (Art. 2 Nr. 7 DelVO). Die folgenden Kategorien werden hierbei unterschieden:
 

  • Kategorie a): ein Finanzinstrument, bei dem der Neu-Kunde bestimmt, dass ein Mindestanteil in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomieverordnung (Art. 2 Nr. 1) angelegt werden soll
  • Kategorie b): ein Finanzinstrument, bei dem der (Neu-)Kunde bestimmt, dass ein Mindestanteil in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung (Art. 2 Nr. 17) angelegt werden soll;
  • oder Kategorie c): ein Finanzinstrument, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAI“) berücksichtigt werden, wobei die qualitativen oder quantitativen Elemente, mit denen diese Berücksichtigung nachgewiesen wird, vom (potenziellen) Kunden bestimmt werden.

Mit der Änderung der MiFID-II Richtlinie im Rahmen der Umsetzung des EU-Aktionsplans Finanzierung Nachhaltigen Wachstums soll die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Neukunden in der Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung verpflichtend werden.

Auf Basis Ihrer angegeben Nachhaltigkeitspräferenzen prüfen wir, welche Produkte und Anlagevorschläge für Sie persönlich angeboten werden können und dürfen. Geben Sie beispielsweise an, dass Sie keine Nachhaltigkeitspräferenzen haben, erhalten Sie hierbei eine größere Auswahlmöglichkeit.

Die PAIs (Principal Adverse Impact) sind Nachhaltigkeitsfaktoren und beschreiben zu Deutsch folgendes: Es geht um die Frage, inwieweit sich die Investitionsobjekte negativ auf die Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange oder die Menschenrechte auswirken können.

Die Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) definiert gemeinsam mit der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) neue Standards für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, für die Bewerbung sozialer und ökologischer Aspekte sowie für nachhaltige Investitionen.

Derzeit bieten wir leider noch keine sog. „Artikel 9 Produkte“ an, sodass ein Abschluss in diesem Bereich nicht möglich ist. Wenn Sie Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen anpassen, können wir Ihnen wiederum ein passendes Angebot erstellen.

Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit der klassischen Anlage (Art. 6 Produkt), wenn Sie bei der Nachhaltigkeitsabfrage angeben, dass Sie keine Nachhaltigkeitspräferenzen haben.

Mit Hilfe von unabhängigen Spezialisten bauen wir unser Nachhaltigkeitsportfolio stetig aus. Derzeit bieten wir mit der ethischen Vermögensverwaltung ein Produkt an, welches einen Fokus auf das Thema ESG legt – es besteht im Wesentlichen jedoch nicht nur aus den bereits genannten „Artikel 9 Produkten“.

In unserem monatlichen Vermögensverwaltungsbericht erhalten Sie eine Auswertung über die Nachhaltigkeit eines jeden Produktes in Ihrem Portfolio. Außerdem können Sie diese Information aus den Basisinformationsblatt der Wertpapiere entnehmen

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