Überblick zur europäischen ESG Regulatorik

Überblick zur europäischen ESG Regulatorik

Als Standard nachhaltiger Anlagen hat sich die Begrifflichkeit „ESG“ etabliert. Diese drei Buchstaben beschreiben drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen: E "Environment" für Umwelt, S "Social" für Soziales und G "Governance" für Unternehmensführung

Nachhaltigkeit

Für den Begriff „Nachhaltigkeit“ gibt es viele unterschiedliche Definitionen. Eine der gängigsten Definitionen besagt, dass Nachhaltigkeit eine Entwicklung ist, die gewährleistet, dass künftige Generationen nicht schlechter in ihrer Bedürfnisbefriedigung gestellt sind als die heutige. Unsere Wirtschaftsmodelle wurden in einem Zeitalter entwickelt, als natürliche Ressourcen im Überfluss vorhanden und Kohlenstoffemissionen begrenzt waren. In diesen Modellen wurden keine Umweltbelange berücksichtigt, sondern nur Arbeit und Kapital.

Ökologischer Fußabdruck

Ebenso wenig berücksichtigt die Finanztheorie den Wert der natürlichen Ressourcen über ihren kurzfristigen Barwert hinaus. Eine mögliche Erschöpfung der Ressourcen und alle damit verbundenen (nachteiligen) externen Effekte werden außer Acht gelassen. Diese Modelle sind bis heute (noch) weit verbreitet, aber nicht mehr haltbar. Wir befinden uns derzeit in einer Übergangsphase zu einer kohlenstoffarmen und stärker kreislauforientierten Wirtschaft, die die Bewältigung von ökologischen Herausforderungen ermöglichen soll.

EU-Regulierungsfahrplan

Die drei wichtigsten Gesetzesinitiativen

Regulierungsfahrplan

Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ist im Januar 2018 in Kraft getreten. Ihre Hauptziele sind die Stärkung des Anlegerschutzes und die Verbesserung der Effizienz und Transparenz der Finanzmärkte. Die EU hat das Konzept der „Nachhaltigkeitspräferenzen“ eingeführt, das seit dem 02. August 2022 Anwendung findet. Mit dieser Änderung wurde eine Basis geschaffen, um die systematische und einheitliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionen zu gewährleisten. Künftig müssen Firmen, die Leistungen der Anlageberatung und Portfolioverwaltung erbringen neben ihrem Wissen sowie ihrer Erfahrung, ihrer finanziellen Situation und ihren Anlagezielen auch die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden berücksichtigen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was eine nachhaltige Geldanlage im Sinne der zugrunde liegenden regulatorischen Anforderungen ist und welche Produkte dafür geeignet sind.

Das Hauptziel der Offenlegungsverordnung ist es, die Informationsasymmetrien im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen dadurch abzubauen, dass Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu vorvertraglichen Informationen und laufenden Offenlegungen gegenüber Anlegern verpflichtet werden. Somit soll die Informationstransparenz und Vergleichbarkeit für Endinvestoren gewährleistet werden. Eine erhöhte Transparenz ermöglicht es den Anlegern, ihr Kapital in wirklich nachhaltige Investitionen zu lenken und so zu verhindern, dass sie Anlagen finanzieren, die als "nachhaltig" vermarktet werden, es aber tatsächlich nicht sind ("Greenwashing"). Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn den Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in der EU spezifische Offenlegungspflichten in Bezug auf die Nachhaltigkeit auferlegt werden, die ein breites Spektrum von Nachhaltigkeit sowohl auf Finanzdienstleister- als auch auf Finanzproduktebene abdecken.

Die EU-Taxonomie ist ein in Arbeit befindliches Instrument, mit dem ein neues, gemeinsames und wissenschaftlich fundiertes Klassifizierungsinstrument eingeführt wurde. Anhand von klaren Leitlinien über Tätigkeiten, die zu umweltpolitischen Zielen beitragen können, soll den Anlegern eine Informationshilfe darüber geboten werden, mit welchen Investitionen ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden. Weitere Leitlinien zu den Tätigkeiten, die zu anderen Nachhaltigkeitszielen, einschließlich sozialer Ziele, beitragen, sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Unternehmen müssen also angeben, inwieweit ihre Wirtschaftstätigkeit mit der EU-Taxonomie in Einklang steht, was Anlegern fundiertere Entscheidungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit ermöglicht.

Ziele für nachhaltige Entwicklung

Die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN gehen aus dem Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015 hervor. Drei Jahre erweiterte die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan "Finanzierung nachhaltigen Wachstums", die SDGs um konkrete Nachhaltigkeitsziele für den Finanzsektor. Damit werden Umwelt- und Soziale Ziele verfolgt: Welche die Lücke, zwischen Ihren Bedürfnissen als Kunde und den Produktausprägungen in der Vermögensverwaltung schließen sollen. 

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